Informationen des Veterinäramtes Weilheim-Schongau zur Geflügelpest

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 09.03.2021

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Informationen des Veterinäramtes Weilheim-Schongau
zur Geflügelpest (Aviäre Influenza - AI, Vogelgrippe)
Stand: 28.04.2021

ACHTUNG:
Die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel wird für den Landkreis Weilheim-Schongau am Tage nach der Veröffentlichung im
kommenden Amtsblatt des Landratsamtes
(Nr. 9) zum 04.05.2021 aufgehoben!

Link zur Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Stallpflicht für den Landkreis Weilheim-Schongau

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informiert in einer aktuellen Pressemitteilung (Nr. 53/21) vom 28.04.2021 über die Aufhebung der bayernweiten präventiven Stallpflicht.

Aus der Pressemitteilung: „… Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. …“

Sachverhalt zum aktuellen Geschehen

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 über 1.200 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln und 245 Ausbrüchen in Geflügelbeständen, davon sechs bei gehaltenen Vögeln in Tierparks, festgestellt worden. Außerdem meldeten weiterhin eine Vielzahl europäischer Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAI des Subtyps H5 bei Geflügel. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen wird als mäßig eingestuft. Derzeit ist von einem mäßigen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen innerhalb Deutschlands auszugehen. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen soll weiterhin überprüft und optimiert werden (Quelle FLI, Risikoeinschätzung zur HPAIV in Deutschland, Stand 26.04.2021).

Die aktuelle Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bewertet das Risiko des direkten oder indirekten Eintrags des hochpathogenen aviären Influenzavirus in Hausgeflügelbestände in Bayern als mäßig bis gering eingestuft
(Quelle LGL, Risikoeinschätzung zur HPAIV in Bayern, Stand 27.04.2021).

In Bayern wurde der aktuelle Erreger der Geflügelpest im November 2020 erstmals bei mehreren Stockenten im Landkreis Passau nachgewiesen.

Seither wurden mehrere Fälle bei Wildvögel nachgewiesen:
11.2020 – LK Passau
01.2021 – LK Landsberg am Lech, LK Haßberge, LK Starnberg
02.2021 – LK Haßberge, LK Neuburg-Schrobenhausen, LK Erlangen-Höchstadt,
                Bayreuth
03.2021 – LK Roth, LK Tirschenreuth, Straubing, LK Erlangen-Höchstadt,
                LK Haßberge, Bayreuth, LK Cham, LK Bamberg, LK Regen,
                LK Kulmbach, LK Schwandorf, LK Straubing-Bogen, LK Neustadt a.d.W.,
                LK Lichtenfels, LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Deggendorf,
                LK Kitzingen,
04.2021 – LK Cham, Hof, Ingolstadt, LK Dillingen, LK Kitzingen

In Geflügelbeständen gab es bislang folgende Ausbrüche:
01.2021 – LK Bayreuth
02.2021 – LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Würzburg
03.2021 – LK Würzburg, LK Schwandorf, LK Roth, LK Kulmbach, LK Ebersberg,
                LK Mühldorf a. Inn, LK Erding
(Quelle FLI, TSIS, Stand 28.04.2021).

Die Untersuchungen mehrerer Fundvögel aus dem Landkreis Weilheim-Schongau ergaben bislang keinen Nachweis der Aviären Influenza.

Fundtier-Monitoring und allgemeine Fragen

Sie möchten einen toten Fundvogel melden, haben Fragen zur Biosicherheit in Ihrer Tierhaltung oder benötigen Informationen zur Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit der AI?

Das Veterinäramt/Amt für Verbraucherschutz erreichen Sie
während der regulären Öffnungszeiten unter der
Hotline-Nummer 0881- 681 4444.

 

Weitere Hintergrundinformationen

Der im aktuellen Geflügelpestgeschehen 2020/2021 bislang nachgewiesene Erreger H5N8 bzw. H5N5 gilt als grundsätzlich ungefährlich für den Menschen.

Zur Gefahr der seit 20.02.2021 in der Presse veröffentlichten Übertragung von H5N8 auf Mitarbeiter eines Gelfügelbetriebes in Russland teilt das FLI folgendes mit:

„… Bei HPAIV besteht immer die Möglichkeit einer Änderung der Eigenschaften, u.a. auch des Wirtsspektrums. Zudem können bei einer hohen Viruslast, wie sie in betroffenen Geflügelhaltungen zu erwarten ist, sporadische Übertragungen auf Menschen nicht ausgeschlossen werden. … Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde nicht beobachtet. Trotz des umfangreichen und nach wie vor aktiven Geschehens bei Geflügel und Wildvögeln liegen bisher keine Hinweise auf humane Infektionen oder natürliche Infektionen bei Säugetieren in Deutschland oder anderen europäischen Ländern außerhalb Russlands vor. …“ (Quelle FLI, Risikoeinschätzung zur HPAIV in Deutschland, Stand 22.02.2021).

Für interessierte Bürger und Halter von Nutzgeflügel gibt es eine Vielzahl von Informationsquellen rund um die Aviäre Influenza.

Zu Fragen der Lebensmittelsicherheit bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:

Aktualisierte Meldung Nr. 018/2020 des BfR vom 30.03.2020:
Aktueller Geflügelpest-Fall in Deutschland: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Lebensmitteln vom Geflügel ist unwahrscheinlich

Zu Fragen der Tiergesundheit (Risikobewertung, Gefährdungsbeurteilung Tierbestände, Empfehlungen für Halter von Nutzgeflügel) bietet das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:

Interessierte Geflügelhalter können auch online eine Risikobewertung (Selbsteinschätzung der Biosicherheit) ihrer eigenen Haltungen durchführen. Die „AI-Risikoampel“ (erstellt und bereitgestellt durch die Uni Vechta, zugänglich über das FLI) erreichen Sie über folgenden Link: https://risikoampel.uni-vechta.de/

Kategorien: Landkreis

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