Thomas Leinauer von Landrat Johann Bertl offiziell ernannt
Am Dienstag, den 30.06.2026, wurde Thomas Leinauer von Landrat Johann Bertl im Landratsamt Weilheim offiziell zum Naturschutzwächter des Landkreises Weilheim-Schongau ernannt. Mit der Aushändigung der Urkunde übernimmt Leinauer ein verantwortungsvolles Ehrenamt, das einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Landkreis leistet.
Leinauer, im Beruf Polizist und im Hobby Angler, möchte sich gerne mehr engagieren für die Umwelt und helfen, die Naturschätze des Landkreises zu bewahren. „Ich komme ja oft an den Lech und züchte seit 40 Jahren Fische auf meinem Grundstück, daher liegen mir der Fluss und die Flussauen sehr am Herzen.“ Nach einer Onlineschulung mit insgesamt 24 Stunden hat er eine Woche Schulung an der Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen an der Salzach absolviert. Dort erwarb er sein rechtliches und fachliches Rüstzeug für seine Tätigkeit. Zudem wurde er dort beim Thema Kommunikation ausgebildet, um bei Bürgerinnen und Bürgern das entsprechende Verständnis zu schaffen. Denn vor Ort sollen die Naturschutzwächter das Bindeglied zwischen den Menschen und der Behörde bilden – gerade, wenn es mal um Verbote und Hinweise im Umgang mit der Natur geht.
„Herzlichen Dank, dass Sie sich ehrenamtlich für Natur- und Artenschutz einbringen“, sagte der Landrat nachdem er die Ernennungsurkunde vorgelesen und an Leinauer überreicht hatte. „Am Lech verfügt unser Landkreis über eine unglaubliche Fülle an Naturschätzen. Auch hier lebt Natur- und Artenschutz von der Leidenschaft der Menschen, die Verantwortung übernehmen und ihre Fachkenntnisse sowie ihre Zeit in den Dienst unserer Heimat stellen.“
Im Landkreis Weilheim-Schongau sind derzeit über 30 Naturschutzwächter im Einsatz. Leinauer soll künftig den Bereich am Lech südlich von Peiting bis Steingaden betreuen. Zwei Mal pro Jahr treffen sie sich zum Austausch.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben sind Naturschutzwächter befugt, Auskünfte zu erteilen, Personen auf naturschutzrechtliche Bestimmungen hinzuweisen und notwendige Feststellungen zu treffen. Sie üben ihre Tätigkeit als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde aus und handeln dabei unparteiisch, gewissenhaft und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. Ziel ihres Handelns ist es, durch Aufklärung und Information Verständnis für die Belange des Naturschutzes zu schaffen und Konflikte möglichst einvernehmlich zu lösen.
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