Landratsamt weist Wahlanfechtung zurück
Das Landratsamt Weilheim-Schongau als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Wahlanfechtungen gegen die Stichwahl zum Ersten Bürgermeister des Marktes Peiting vom 22. März 2026 zurückgewiesen. Die entsprechenden Bescheide wurden den Wahlanfechtenden zugestellt. Der Markt Peiting wurde über die Zurückweisung informiert.
Nach umfassender Prüfung kam das Landratsamt zu dem Ergebnis, dass keine der vorgebrachten Beanstandungen geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen oder die Gültigkeit der Wahl in Frage zu stellen. Die amtliche Wahlprüfung ergab keine Verstöße, die eine Berichtigung oder Ungültigerklärung der Wahl erforderlich machen würden. Insbesondere stellte die Behörde fest, dass die nachträglich aufgefundenen 301 Wahlbriefe ordnungsgemäß gesichert und vor der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses öffentlich und rechtskonform ausgezählt wurden. Das verspätete Auszählen hatte keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Das festgestellte Wahlergebnis bleibt dadurch unverändert.
Damit bleibt das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Bürgermeisterwahl bestehen. Gegen die Entscheidung der Rechtsaufsicht steht den Anfechtenden der Rechtsweg offen.