Kandidaten für Jugendschöffenwahl 2023 im Landkreis gesucht

20 Männer und Frauen für Amtsgericht Weilheim und Landgericht München II

Aktuelles
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Im ersten Halbjahr dieses Jahres werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für die Wahl der Jugendschöffen im Landkreis Weilheim-Schongau werden insgesamt 20 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Weilheim und am Landgericht München II als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor. Der Ausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Weilheim-Schongau wohnen und am 01.Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die bereits zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist – also Faktoren, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen können, – sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, Vollstreckungsbeamte, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, sie sollen also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen können: Also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, sollen sie aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde
Schöffen in Jugendstrafsachen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher hohe Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis spätestens Freitag, den 24.03.2023 an das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie, Pütrichstraße 10, 82362 Weilheim. Bewerbungsformulare können im Amt für Jugend und Familie Weilheim-Schongau bei Frau Schmid telefonisch unter 0881/681-1339 angefordert oder auf der Website www.weilheim-schongau.de  unter der Rubrik „Jugend und Familie“ heruntergeladen werden.

Kategorien: Landkreis

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