Die seit Wochen anhaltende Trockenheit mit nur geringen Niederschlägen sowie das bereits niederschlagsarme Frühjahr wirken sich zunehmend auf die Gewässer und den Wasserhaushalt im Landkreis Weilheim-Schongau aus. Zahlreiche Bäche und Flüsse führen derzeit Niedrigwasser, auch die Grundwasserstände liegen an vielen Messstellen auf einem niedrigen Niveau. Vor diesem Hintergrund appellieren das Landratsamt Weilheim-Schongau und das Wasserwirtschaftsamt an die Bevölkerung, Wasser sparsam und verantwortungsbewusst zu verwenden sowie auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern möglichst zu verzichten.
Das Landratsamt weist deshalb auf die geltende Rechtslage hin: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des Gemeingebrauchs oder des Eigentümer- beziehungsweise Anliegergebrauchs und nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs ist eine Wasserentnahme grundsätzlich nur durch Schöpfen mit Handgefäßen und lediglich in geringen Mengen zulässig. Die Entnahme mittels Pumpen oder anderer technischer Einrichtungen ist regelmäßig erlaubnispflichtig. Auch Eigentümer und Anlieger dürfen Wasser nur entnehmen, soweit dadurch weder die Wasserführung noch der Wasserhaushalt oder die Belange Dritter beeinträchtigt werden.
Bei den aktuell niedrigen Wasserständen sind diese Voraussetzungen vielfach nicht mehr erfüllt. Bereits geringfügige Wasserentnahmen können zu nachteiligen Veränderungen der Gewässer führen und sind daher häufig weder vom Gemeingebrauch noch vom Eigentümer- oder Anliegergebrauch gedeckt. Wasserentnahmen mittels Pumpen ohne die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis sind unzulässig. Ebenso unzulässig sind nicht genehmigte Einbauten oder Aufstauungen in Gewässern, die der Wasserentnahme dienen. Solche Anlagen müssen beseitigt werden. Verstöße gegen wasserrechtliche Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Das Landratsamt wird die Einhaltung der Vorschriften verstärkt überwachen.
Trinkwasser sparsam verwenden
Neben dem Schutz der Gewässer ist auch ein bewusster Umgang mit Trinkwasser erforderlich. Das im Landkreis bereitgestellte Trinkwasser stammt ausschließlich aus Grundwasser und Quellen. Aufgrund der anhaltenden Trockenperioden wird die natürliche Neubildung von Grundwasser zunehmend eingeschränkt. Um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten, bitten Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt die Bevölkerung daher, Trinkwasser nur in dem tatsächlich notwendigen Umfang zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Gartenbewässerung sowie das Befüllen von Pools und anderen wasserintensiven Nutzungen.
Für die Gartenbewässerung wird empfohlen:
nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu gießen, die Bewässerung auf Nutzpflanzen sowie besonders pflegebedürftige Pflanzen zu beschränken, wassersparende Bewässerungsmethoden einzusetzen
Unabhängig davon sind die Hinweise und gegebenenfalls bestehenden Regelungen der örtlich zuständigen Wasserversorger und Gemeinden zu beachten. Mit einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser kann jede Bürgerin und jeder Bürger dazu beitragen, die Gewässer zu schützen und die Trinkwasserversorgung auch während längerer Trockenperioden sicherzustellen.
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