Benennung der Selbsthilfevertreterinnen/Selbsthilfevertreter für die Amtszeit 2020 - 2023
Liebe Selbsthilfeaktive,
wenn Sie als Selbsthilfevertreter*in kandidieren möchten, melden Sie sich bitte schriftlich mit der Bewerber-Erklärung bei der Spitzenorganisation, der Ihre Gruppe angehört mit Nennung der Geschäftsstelle des Runden Tisches, bei dem Ihre Gruppe den Förderantrag stellt.
Alle erforderlichen Unterlagen stehen ab dem 1. Juni 2019 auf den Homepages der Selbsthilfesäulen und den Geschäftsstellen der Runden Tische zum Download bereit. Die Bewerbungen müssen bis 15. September 2019 eingereicht werden.
Über das Verfahren informiert Sie das weitere Dokument oder rufen Sie im Selbsthilfebüro unter 0881/681-1616 an.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Ablauf Benennungsverfahren