Kindertagespflege

Wir beraten, begleiten und planen die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Wir beraten und unterstützen die Städte und Gemeinden zu den Thembereichen Kindertagespflege und Großtagespflege.

Hauptaufgabe der Kindertagespflegefachberatung /-fachaufsicht ist es, ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Kindertagespflegepersonen im Landkreis zu gewährleisten.

Dies beinhaltet im Einzelnen

  • Beratungs- und Informationsstelle für potentielle Kindertagespflegepersonen
  • Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
  • Überprüfung der Vorraussetzungen zur Pflegeerlaubnis
  • Beratung der Eltern und Vermittlung in eine geeignete Betreuungsform
  • Pädagogische und fachliche Begleitung der Kindertagespflegestellen
  • Entwicklung von tragfähigen Konzepten zur Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege
  • Überprüfung und Begleitung von Großtagespflegestellen

Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Weilheim-Schongau

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