Abfallentsorgung - Gebührensachbearbeitung

Die Erhebung und Verwaltung der Abfallgebühren als "hoheitliche Tätigkeit" wird von der Landkreisverwaltung selbst ausgeführt.

Die rechtlichen Grundlagen hierzu ergeben sich aus der Abfallwirtschaftssatzung, die der Landkreis mit Zustimmung der Regierung von Oberbayern erlassen hat. Die Gebührenbemssung nach Grund- und Leistungsgebühren ergibt sich aus der Abfallgebührensatzung sowie aus der Vollzugsbekanntmachung des Landkreises.

Die Abrechnung der Abfallentsorgungsgebühren erfolgt mittels Gebührenbescheid.

Gebührenschuldner nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Weilheim-Schongau ist

  • der Eigentümer einer Immobilie,
  • der dinglich Nutzungsberechtigte (Eintragung im Grundbuch) oder
  • die Wohnungseigentümergemeinschaft (hierzu zählen auch Hausverwaltungen),

da diese als Benutzer der Abfallwirtschafts- und Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises gelten.

Aus diesem Grund darf weder mit

  • Mietern, noch mit
  • Pächtern oder
  • sonstigen Dritten

eine Abrechnung der Abfallentsorgungsgebühren erfolgen.


Notwendige Unterlagen

Rest- und Biomüllgefäße erhalten Sie über die jeweilige Gemeinde- / Markt- / Stadtverwaltung bzw. in Weilheim i. OB und Peißenberg an den Wertstoffhöfen. Es erfolgt eine automatische Mitteilung der Tonnenänderung durch die Gemeinde- / Markt- / Stadtverwaltung und dem Wertstoffhof direkt an das Landratsamt.

Sollte der Mieter die Tonnenänderung bei der Gemeinde- / Markt- / Stadtverwaltung oder dem Wertstoffhof vornehmen, braucht dieser vom Eigentümer eine Vollmacht. Diese kann formlos vom Eigentümer an den Mieter erteilt werden.

Entstehende Kosten

Alle Abfallgebühren sowie Entsorgungspreise finden Sie auf der Internetseite der EVA GmbH unter

www.eva-abfallentsorgung.de -> Preise - Gebühren

Gesetzliche Grundlagen

  • Abfallgebührensatzung (AbfGebS) 2020
  • Vollzugsbekanntmachung zur Abfallgebührensatzung (VBekAbfGebS) 2020
  • Abfallwirtschaftssatzung (AWS)

Die gesetzlichen Grundlagen stehen für Sie unter dem Reiter "Sonstiges" zum Download bereit.

Formulare

Merkblatt

Links

Sonstiges

Kontakt

  • Gemeinde Altenstadt
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Antdorf
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Bernbeuren
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Bernried
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Böbing
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Burggen
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Eberfing
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Eglfing
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Habach
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Hohenfurch
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Hohenpeißenberg
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Huglfing
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Iffeldorf
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Ingenried
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Oberhausen
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Obersöchering
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Pähl
    Frau  Bauer
    Fachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1380
  • Markt Peißenberg
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Markt Peiting
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Stadt Penzberg
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Polling
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Prem
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Raisting
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Rottenbuch
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Stadt Schongau
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Schwabbruck
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Schwabsoien
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Gemeinde Seeshaupt
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Sindelsdorf
    Frau  Bauer
    Fachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1380
  • Gemeinde Steingaden
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388
  • Stadt Weilheim i. OB
    Frau  Bauer
    Fachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1380
  • Gemeinde Wessobrunn
    Frau  Leuchs
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1122
  • Gemeinde Wielenbach
    Frau  Bauer
    Fachbereichsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1380
  • Gemeinde Wildsteig
    Frau  Christ
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1388

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Kommunale Abfallwirtschaft

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10 a RGB
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1380
Fax: +49 881 681 2393

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.