Die Erhebung und Verwaltung der Abfallgebühren als "hoheitliche Tätigkeit" wird von der Landkreisverwaltung selbst ausgeführt.
Die rechtlichen Grundlagen hierzu ergeben sich aus der Abfallwirtschaftssatzung, die der Landkreis mit Zustimmung der Regierung von Oberbayern erlassen hat. Die Gebührenbemssung nach Grund- und Leistungsgebühren ergibt sich aus der Abfallgebührensatzung sowie aus der Vollzugsbekanntmachung des Landkreises.
Die Abrechnung der Abfallentsorgungsgebühren erfolgt mittels Gebührenbescheid.
Gebührenschuldner nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Weilheim-Schongau ist
- der Eigentümer einer Immobilie,
- der dinglich Nutzungsberechtigte (Eintragung im Grundbuch) oder
- die Wohnungseigentümergemeinschaft - hierzu zählen auch Hausverwaltungen -,
da diese als Benutzer der Abfallwirtschafts- und Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises gelten.
Aus diesem Grund darf weder mit
- Mietern, noch mit
- Pächtern oder
- sonstigen Dritten
eine Abrechnung der Abfallentsorgungsgebühren erfolgen.
Notwendige Unterlagen
Rest- und Biomüllgefäße erhalten Sie über die jeweilige Gemeinde- / Markt- / Stadtverwaltung bzw. in Weilheim i. OB und Peißenberg an den Wertstoffhöfen. Es erfolgt eine automatische Mitteilung der Tonnenänderung durch die Gemeinde- / Markt- / Stadtverwaltung und dem Wertstoffhof direkt an das Landratsamt.
Sollte der Mieter die Tonnenänderung bei der Gemeinde- / Markt- / Stadtverwaltung oder dem Wertstoffhof vornehmen, braucht dieser vom Eigentümer eine Vollmacht. Diese kann formlos vom Eigentümer an den Mieter erteilt werden.
Entstehende Kosten
Alle Abfallgebühren sowie Entsorgungspreise finden Sie auf der Internetseite der EVA GmbH unter
Gesetzliche Grundlagen
- Abfallgebührensatzung (AbfGebS) 2020
- Vollzugsbekanntmachung zur Abfallgebührensatzung (VBekAbfGebS) 2020
- Abfallwirtschaftssatzung (AWS)
Die gesetzlichen Grundlagen stehen für Sie unter dem Reiter "Sonstiges" zum Download bereit.
Formulare
Merkblatt
Links
Sonstiges
- Abfallwirtschaft: Abfallgebührensatzung 2020 (AbfGebS 2020) Stand: 04/2020
- Abfallwirtschaft: Abfallwirtschaftssatzung (AWS) Stand: 09/2019
- Abfallwirtschaft: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau (AbfGebS 2020) Stand: 01.01.2020
- Abfallwirtschaft: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau (AbfGebS 2020) Stand: 01.05.2023
- Abfallwirtschaft: Vollzugsbekanntmachung zur Abfallgebührensatzung (VBekAbfGebS) 2020 Stand: 04/2020
Kontakt
- Gemeinde AltenstadtFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde AntdorfFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde BernbeurenFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde BernriedFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde BöbingFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde BurggenFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde EberfingFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde EglfingFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde HabachFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde HohenfurchFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde HohenpeißenbergFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde HuglfingFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde IffeldorfFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde IngenriedFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde OberhausenFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde ObersöcheringFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde PählFrau BauerFachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1380
- Markt PeißenbergFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Markt PeitingFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Stadt PenzbergFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde PollingFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde PremFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde RaistingFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde RottenbuchFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Stadt SchongauFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde SchwabbruckFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde SchwabsoienFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Gemeinde SeeshauptFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde SindelsdorfFrau BauerFachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1380
- Gemeinde SteingadenFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388
- Stadt Weilheim i. OBFrau BauerFachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1380
- Gemeinde WessobrunnFrau LeuchsMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1122
- Gemeinde WielenbachFrau BauerFachbereichsleiterinTelefon:+49 881 681 1380
- Gemeinde WildsteigFrau ErtlMitarbeiterinTelefon:+49 881 681 1388