Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis.
Der Landkreis ist als Aufgabenträger zuständig für die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs und für die Verbesserung von Verkehrsangeboten. Dabei arbeitet der Landkreis eng mit den Gemeinden und den Verkehrsunternehmen zusammen.
Besondere Busverbindungen oder zusätzliche Linien werden vom Landkreis als gemeinwirtschaftliche Verkehre betrieben. Jährlich wird nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 der Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Linien veröffentlicht. Den Gesamtbericht 2022 finden Sie hier.
Um einen attraktiven und strukturierten Ausbau des ÖPNV zu gewährleisten wurde zuletzt im Jahr 2012 ein Regionales Nahverkehrskonzept für den Landkreis Weilheim-Schongau erstellt. Im Jahr 2019 wurde der Beschluss zur Neuerstellung eines Nahverkehrsplanes im Kreisausschuss gefasst.
Am 03.06.2022 wurde nach dreijähriger Arbeitsphase und Beteiligung aller betroffenen Akteure der neue Nahverkehrsplan im Kreistag beschlossen. Der Nahverkehrsplan ist die die Planungsgrundlage für den Ausbau und die Verbesserung des Mobilitätsangebotes für die Einwohner des Landkreises Weilheim-Schongau in den kommenden Jahren.Der Bericht des Nahverkehrsplanes sowie der Kartenband stehen zum Download zur Verfügung, die Synopse aus dem Anhörungsverfahren kann auf Nachfrage bereitgestellt werden.
Den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum ÖPNV fördert der Landkreis durch spezielle Sondertarife für die Einwohner des Landkreises:
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Öffentlicher Personennahverkehr - Nützt dem Menschen und hilft der Umwelt!