Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt zum Beispiel Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als LSG ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Langfristig bewahren wir uns auf diese Weise die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.

Die Auswahl und Ausweisung der LSG erfolgt durch den Landkreis Weilheim-Schongau.

Nachfolgend finden Sie die Verordnungstexte der Einzelgebiete in unserem Landkreis. Hier sind neben dem Schutzzweck auch Handlungen aufgeführt, die der Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde bedürfen sowie die Verbote innerhalb der Schutzgebietsgrenzen.

Eine Kartenübersicht aller Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Weilheim-Schongau finden sie hier.


Gesetzliche Grundlagen

§ 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Links

Sonstiges

Kontakt

Frau  Geisenberger
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1208
Artenschutz, Naturschutz
Herr  Kamperschroer
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1692
Artenschutz, Große Beutegreifer, Naturschutz

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Umweltschutzverwaltung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2296

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