Schülerbeförderung; Fahrtkostenerstattung (ab Jahrgangsstufe 11 und berufliche Schulen)

Das Landratsamt Weilheim-Schongau weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an den nächstgelegenen, kostengünstigste zu erreichenden öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten
  • Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11,
  • Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie
  • Berufsschulen im Teilzeitunterricht
grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Erstattungsleistungen werden gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 490,00 € bzw. 245,00 € für Geschwisterschüler mit Erstattungsanspruch, übersteigen.

Bei Familien, die im Schuljahr für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben oder den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, oder bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Die anrechenbaren Fahrtkosten (kostengünstigster Fahrkartenkauf) werden in voller Höhe erstattet.

In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung bis spätestens 31. Oktober für das jeweils vorhergehende Schuljahr beim Landratsamt Weilheim-Schongau eingereicht werden.

Sollte der Schulweg mit einem privateigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden, können Sie die „Anerkennung des Einsatzes eines privateigenen Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg“ beim Landratsamt beantragen. Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie im Idealfall zu Schuljahresbeginn, um dadurch auch Hinweise auf die Erstattungsmöglichkeiten zu erhalten.
Das Antragsformular senden wir Ihnen auf Anfrage gerne per E-Mail zu.

Formulare

Merkblatt

Links

Kontakt

Frau  Fieser
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1206
Frau  Sayer
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1222

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau, Schülerbeförderung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10a
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2467

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