Ammerschlucht zwischen Kraftwerk Kammerl und Peißenberg

Foto: Frederick Manck

Über Jahrtausende hat sich die Ammer zwischen Saulgrub und Peißenberg in die Landschaft gegraben und die Ammerschlucht gebildet. Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit ist sie bis heute sehr naturnah geblieben. Auf diese Weise bildet sie einen wertvollen Lebensraum von einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die offenen Kiesbänke und Inseln im Fluss bieten Brutplätze für die seltenen Flussuferläufer und sporadisch auch für den Flussregenpfeifer. Zwischen 15 und 20 Prozent des bayerischen Gesamtbestands an Flussuferläufern kommen in diesem wichtigen Brutgebiet vor.

Um diese wertvollen Lebensräume zu schützen, herrscht in der Zeit vom 15. April bis 15. Juli ein generelles Betretungsverbot der Flussabschnitte, die in der nachfolgend verlinkten Karte dargestellt sind. Darüber hinaus werden während der Brutzeit der Vögel im Rahmen eines bayernweiten Artenhilfsprogramms runde, gelbe Schilder aufgestellt, um diese und weitere Flächen zu sperren. Auch das Befahren der Ammer mit Boten ist eingeschränkt. Dieses ist generell nur im Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. Oktober bei ausreichendem Wasserstand und unter Beachtung der Ammerverordnung zulässig. Weitere Informationen dazu bietet das Faltblatt „Ammer und Linder“.

Im südlichen Teil der Ammerschlucht findet sich das Naturdenkmal Schleierfälle. Es stellt eine herausragende Einzelschöpfung der Natur dar. Ein Wasserfall hat hier über tausende Jahre einen sehr langsam aber stetig wachsenden Tufffelsen mit charakteristischer Vegetation geformt. Fels und Vegetation sind sehr empfindlich und können bei Belastung sehr leicht irreparabel geschädigt werden. Aus diesem Grund gilt für das gesamte Naturdenkmal ein Betretungsverbot sowie die Aufforderung den Mündungsbereich der Schleierfälle in die Ammer mit Booten bestmöglich zu umfahren.

  

Karte Betretungsregelungen an der Ammer

Allgemeinverfügung Uferbereiche und Inseln an der Ammer

Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Ammer (Ammerverordnung)

Verordnung Naturdenkmal Schleierfälle

Faltblatt Ammer und Linder (als Printversion erhältlich unter ahp-kiesbrueter@lbv.de)

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