Teilhabe heißt: mitmachen können
Im Deutschen Grund-Gesetz steht:
Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Menschen mit Behinderung
haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung.
Sie sollen genauso mitmachen können.
Überall: in der Schule, bei der Arbeit,
im Alltag und in der Freizeit.
Das steht auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag.
Deutschland hat den Vertrag im Jahr 2009 unterschrieben.
Alle Menschen sollen in Weilheim-Schongau gut mitmachen können.
In allen Bereichen.
Das möchte der Landkreis Weilheim-Schongau umsetzen.
Das ist eine unserer wichtigsten Aufgaben!
Auch wenn der Landkreis nicht über alle Bereiche mitbestimmen kann.
Wir möchten Vorbild sein.
Und so viel wie möglich umsetzen!
Damit Menschen mit Behinderung genauso mitmachen können.
Die Behinderten-Beauftragte hilft dabei tatkräftig mit.
Übersetzung in Leichte Sprache: Verena Reinhard
Geprüft von Menschen mit Lern-Schwierigkeiten: www.einfachverstehen.de
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