Hinweise zur Eröffnung der elektronischen Kommunikation (Zugangseröffnung)

1. Zugangseröffnung

Das Landratsamt Weilheim-Schongau eröffnet hiermit den Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgenden Grundsätze und Rahmenbedingungen. Diese Regelungen gelten nur für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau und nicht für Angebote von Dritten, auf die möglicherweise auf den Webseiten des Landratsamt Weilheim-Schongau verwiesen wird (zum Beispiel andere Behörden).

Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach:

  • Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
  • § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt Entsprechendes im Privatrecht.

1.1. Zugangseröffnung für den einfachen formlosen elektronischen Schriftverkehr (ohne Rechtsverbindlichkeit)

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Formfreie Vorgänge oder Anfragen können per E-Mail an folgende E-Mail- Adressen gesandt werden (=Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung):

1.2. Zugangseröffnung für den rechtsverbindlichen elektronischen Schriftverkehr

Der elektronische Zugang, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, für eine rechtsverbindliche Kommunikation im Sinne der unter Kapitel 1.1 genannten Verfahrensgesetze wird vm Landratsamt Weilheim-Schongau gemäß eGovernment-Gesetz (EGovG, §2, Absatz 1, bzw. BayEGovG) eröffnet.

Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird nicht eröffnet. Nach Klärung der technischen Voraussetzungen eines solchen Zugangs wird das Landratsamt Weilheim-Schongau die Eröffnung prüfen.

Bitte beachten Sie:
E-Mails die aus Postfächern Dritter bzw. über Webseiten Dritter abgeholt werden müssen (z. B. GMX Einschreiben) sind keine Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung!

2. Rahmenbedingungen

2.1. Verschlüsselung

Die Sicherung der Vertraulichkeit von Informationen ist beim Versand per E-Mail nicht unbedingt gewährleistet.

Zur Sicherung der Vertraulichkeit der Informationen können im Rahmen von formfreien Vorgängen E-Mails elektronisch verschlüsselt und/oder signiert an das Landratsamt Weilheim-Schongau gesendet werden (zugrundeliegender Standard = S/Mime Version 3; S/Mime = Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions).

Das Landratsamt Weilheim-Schongau ist bestrebt, die Kommunikation per E-Mail möglichst verschlüsselt durchzuführen. Den öffentlichen Schlüssel des Landratsamt Weilheim-Schongau und das zugehörige Wurzelzertifikat (= Root-Zertifikat) finden Sie hier:

Öffentlicher Schlüssel:

Wurzelzertifikate:

Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens des Empfängers über die damit verbundenen Konsequenzen informiert. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass vor der Signaturprüfung die entsprechenden Aussteller-Zertifikate (=Stammzertifikate) Ihrem Mail-Client zur Verfügung stehen.

2.2. Dateianhänge

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an das Landratsamt Weilheim-Schongau versenden, so beachten Sie bitte, dass das Landratsamt Weilheim-Schongau nicht alle auf dem Markt gängigen Formate und Anwendungen unterstützt. Die im Folgenden genannten Dateiformate werden verarbeitet, soweit sie keine Makros enthalten.

Zugelassene Dokumenttypen:

Dateityp Datei-Erweiterung Version Einschränkung Programm (Beispiel)
Textdateien
(ASCII-Code)
*.txt ---
  • Nur Text
  • ohne Formatierungscode
  • keine Sonderzeichen
Notepad
Adobe Portable Dokument Format *.pdf Ab Adobe Reader 6.0 und höher --- Acrobat Writer
FreePDF XP
Rich Text Format *.rtf --- --- WordPad
Microsoft Word *.doc
*.docx
ab Version 97 und höher keine aktiven Komponenten (Makros usw.) Microsoft Word
Microsoft Excel *.xls
*.xlsx
ab Version Excel 97 und höher keine aktiven Komponenten (Makros usw.) Microsoft Excel

Microsoft
Powerpoint

*.ppt
*.pptx
ab Version 2003 und höher keine aktiven Komponenten (Makros usw.) Microsoft Powerpoint
Bilddateien *.jpg
*.jpeg
*.tif
*.tiff
--- keine aktiven Komponenten (Makros usw.) Scannersoftware
digitale Kamera
Dokumentenformat der Textverarbeitung von OpenOffice (Writer) *.sxw
*.odt
--- keine aktiven Komponenten (Makros usw.) OpenOffice
Komprimierte
Dateien
(zip-Archive)
*.zip jeweils in der aktuellen Version
  • keine selbstentpackenden Dateien
  • keine Dateitypen, die im Sinne dieser Zugangseröffnung ausgeschlossen wurden
  • keine Dateien mit Passwortschutz
WinZip
7-Zip

Weitere Datei-Formate sind nur in Absprache mit der Empfangsstelle zulässig. An jede übermittelte Nachricht können Dateianhänge (maximal 100 Anlagen) hinzugefügt werden.

Die maximale Größe der E-Mail inkl. aller Anlagen darf 30 MB nicht überschreiten. Von der Übermittlung grundsätzlich ausgeschlossene Dateitypen sind:

  • alle ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *.bat)
  • alle Dateien mit aktiven Inhalten wie z. B. Makros.

Die Angabe einer vollständigen und richtigen Absenderadresse in der übermittelten Signatur der E-Mail ist zwingend erforderlich. Die Verwendung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.

Übersandte Vorgänge, die diesen Rahmenbedingungen nicht entsprechen, erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung des Landratsamt Weilheim-Schongau. Rückmeldungen werden  i. d. R. elektronisch gegeben, können aber auch wie bisher per Briefpost oder per Fax erfolgen.

Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. Als mit Viren verseucht klassifizierte E-Mails werden nicht gelesen, sofort gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadresse gefälscht wurde, erfolgt keine elektronische Rückinformation.

Wurde eine elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau eröffnet, geht das Landratsamt Weilheim-Schongau davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Rechtlich verbindliche Willenserklärungen die im Rahmen der in diesem Kapitel beschriebenen Zugangseröffnung per E-Mail an das Landratsamt Weilheim-Schongau übersendet werden, gelten als nicht abgegeben. Für rechtlich verbindliche Willenserklärungen wurde der Zugang gemäß Kapitel 1.2 eröffnet bzw. ist die papiergebundene Kommunikation (Brief, Fax) zu nutzen.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen oder auch durch allgemeine technische Probleme ausgelöst werden.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit der zuständigen Stelle im Landratsamt Weilheim- Schongau in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhilft.

Seitens des Landratsamts Weilheim-Schongau wird gebeten, alle der vorstehenden Regelungen für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt zu beachten. Sollten sich Änderungen diesbezüglich ergeben, so wird im Internetauftritt des Landratsamtes WeilheimSchongau unter www.weilheim-schongau.de darauf hingewiesen.

Verwandte Informationen

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.