Fragen zum Thema Pflege / FAQ

1. Wann bekomme ich den Entlastungsbetrag?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und zuhause gepflegt werden, steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Dieser Beträgt 131 € pro Monat (Stand: 2026). Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.

2. Wieviel EUR beträgt der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich, dies sind bis zu 1.527,00 € pro Jahr (Stand: 2026). Wenn Sie das Geld für das laufende Jahr nicht verbraucht haben, dürfen Sie es nur bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen. Danach verfällt es.

3. Wie kann ich den Entlastungsbetrag abrechnen?

Anders als das Pflegegeld wird das Geld nicht direkt an Sie ausgezahlt. Sie bezahlen zuerst die Rechnung für die Hilfe und schicken die Rechnung an die Pflegekasse. Es besteht auch die Möglichkeit, eine sogenannte Abtretungserklärung zu unterschreiben. Dann kann der Dienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die genauen Abrechnungsmodalitäten müssen Sie direkt mit dem Dienst besprechen.

5. Was ist die Verhinderungspflege?

Wenn die Pflegeperson verhindert ist (tage- oder stundenweise), weil sie beispielsweise Urlaub macht oder krank ist, kann eine andere Person die Verhinderungspflege übernehmen. Die Pflegekasse kann hierfür auf Antrag bis zu einem Gesamtbetrag von 3.539 € pro Kalenderjahr (Stand: 2026) für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erstatten. Zum Antrag oder zur Abrechnung beraten wir Sie gerne.

6. Was ist die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine befristete Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse kann hierfür auf Antrag bis zu einem Gesamtbetrag von 3.539 € pro Kalenderjahr (Stand: 2026) für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erstatten. Zum Antrag oder zur Abrechnung beraten wir Sie gerne.

7. Wie setzen sich die Heimkosten zusammen und was muss ich bezahlen?

Die gesamten Heimkosten setzen sich aus den pflegebedingten Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung und einer Ausbildungsumlage zusammen. Der monatliche Eigenanteil setzt sich aus allen Bereichen zusammen. Die Pflegekasse zahlt einen Festbetrag (je nach Pflegegrad) zu den pflegebedingten Aufwendungen, der mit der Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung steigt. Wichtig zu wissen ist, dass der Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch ist.

8. Wie wird eine 24-Std.-Pflegekraft finanziert?

Eine 24-Stunden-Betreuung ist eine private Leistung. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege dafür genutzt werden. Kontaktdaten verschiedener Anbieter können wir Ihnen gerne zukommen lassen.

11. Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos (per Telefon, E-Mail oder Brief) bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst (MD) und vereinbart einen Termin zur Begutachtung (in der Regel) bei Ihnen zuhause.

12. Was passiert, wenn ich den Termin des MD absage?

Der Termin des MD sollte nur im Notfall abgesagt werden. Denn dadurch verzögert sich die Entscheidung über den Pflegegrad. Ein neuer Termin wird zwar vereinbart, aber die Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen für die Kasse kann dann ggf. nicht mehr eingehalten werden.

13. Wie kann ich mich auf die MD-Prüfung vorbereiten?

Es kann hilfreich sein, im Vorfeld ein Pflegetagebuch zu führen. Auch aktuelle Arztbriefe, Medikamentenpläne und Entlassungsberichte sind für die Begutachtung hilfreich. Wir empfehlen, dass eine vertraute Person bei der Begutachtung teilnimmt. Vor der Begutachtung können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie gerne zur Vorbereitung.

15. Ich habe einen Pflegegrad. Warum bekomme ich kein Pflegegeld?

Das kann mehrere Gründe haben: Entweder es liegt der Pflegegrad 1 vor. Hier kann der Entlastungsbetrag nur von einem anerkannten Dienst abgerechnet werden. Es ist aber auch möglich, dass der verpflichtende Beratungseinsatz nicht durchgeführt wurde. Weiter besteht die Möglichkeit, dass eine Kombinationsleistung gewählt wurde und der Pflegedienst die gesamte Leistung bereits abgerechnet hat. Wenden Sie sich bei offenen Fragen hierzu bestenfalls schnellstmöglich an Ihre Pflegekasse.

18. Was ist betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, bei der man in einer barrierefreien Wohnung lebt und bei Bedarf Dienstleistungen (Pflegedienst, Notruf, Reinigung) dazubuchen kann. Es ist kein Pflegeheim. Dazu buchbare Zusatzleistungen können als reine Privatleistungen anfallen.

22. Wie kann ich mich für den Pflegefall vorbereiten?

Wichtig sind eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Ordnung der wichtigsten Unterlagen (ärztliche Berichte, Versicherungen, etc.). Informieren Sie sich frühzeitig über Wohnformen und Unterstützungsmöglichkeiten. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der Familie. Gerne können Sie auf uns zukommen, wenn Beratungsbedarf besteht.

24. Ich bin mit dem Pflegegrad nicht einverstanden. Was kann ich tun?

Sie können innerhalb eines Monats nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, bei der Pflegekasse Widerspruch erheben. Bitte erheben Sie den Widerspruch schriftlich (per Post oder Fax) oder persönlich in der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse. Ein Widerspruch per E-Mail oder telefonisch ist nicht ausreichend.

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