Informationen des Veterinäramtes zur Geflügelpest (Aviäre Influenza - Al, Vogelgrippe)

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 über 1.000 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln und 133 Ausbrüchen in Geflügelbeständen, davon sechs bei gehaltenen Vögeln in Tierparks, festgestellt worden. Außerdem meldeten weiterhin eine Vielzahl europäischer Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAI des Subtyps H5 bei Geflügel. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen wird als hoch eingestuft. Derzeit ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen soll weiterhin überprüft und optimiert werden (Quelle FLI, Risikoeinschätzung zur HPAIV in Deutschland, Stand 25.03.2021).
In Bayern wurde der aktuelle Erreger der Geflügelpest im November 2020 erstmals bei mehreren Stockenten im Landkreis Passau nachgewiesen.
Seither wurden mehrere Fälle bei Wildvögel nachgewiesen:
11.2020 – LK Passau
01.2021 – LK Landsberg am Lech, LK Haßberge, LK Starnberg
02.2021 – LK Haßberge, LK Neuburg-Schrobenhausen, LK Erlangen-Höchstadt, Bayreuth
03.2021 – LK Roth, LK Tirschenreuth, Straubing, LK Erlangen-Höchstadt, LK Haßberge, Bayreuth, LK Cham
In Geflügelbeständen gab es bislang folgende Ausbrüche:
01.2021 – LK Bayreuth
02.2021 – LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Würzburg
03.2021 – LK Roth, LK Tirschenreuth, Straubing, LK Würzburg, LK Schwand, LK Erlangen-Höchstadt, LK Haßberge, Bayreuth, LK Cham, LK Bamberg, LK Regen, LK Kulmbach, LK Neustadt a.d.W., LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Deggendorf, LK Kitzingen
(Quelle FLI, TSIS, Stand 27.03.2021).
Sie möchten einen toten Fundvogel melden, haben Fragen zur Biosicherheit in Ihrer Hühnerhaltung oder benötigen Informationen zur Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit der AI?
Das Veterinäramt/Amt für Verbraucherschutz erreichen Sie während der regulären Öffnungszeiten unter der Hotline-Nummer 0881- 681 4444.
Seit dem 11.03.2021 besteht für den gesamten Landkreis Weilheim-Schongau eine Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel.
Zur aktuellen Allgemeinverfügung für den Landkreis Weilheim-Schongau
Sofern im Rahmen der weiteren Seuchenentwicklung/aktueller
Risikobewertungen weitere Maßnahmen erforderlich werden sollten, finden Sie die entsprechende Allgemeinverfügung zukünftig ebenfalls auf dieser Seite.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informiert in einer Pressemitteilung (Nr. 08/21) vom 29.01.2021 über die Anordnung von verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Mit Pressemitteilung Nr. 24/21 informiert das StMUV am 04.03.2021 über die bayernweite risikobasierte Aufstallung von Geflügelbeständen.
Für interessierte Bürger und Halter von Nutzgeflügel gibt es eine Vielzahl von Informationsquellen rund um die Aviäre Influenza.
Zu Fragen der Lebensmittelsicherheit bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:
- Aktualisierte Meldung Nr. 018/2020 des BfR vom 30.03.2020:
Aktueller Geflügelpest-Fall in Deutschland: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Lebensmitteln vom Geflügel ist unwahrscheinlich
Zu Fragen der Tiergesundheit (Risikobewertung, Gefährdungsbeurteilung Tierbestände, Empfehlungen für Halter von Nutzgeflügel) bietet das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:
- Steckbrief Influenza: Influenzainfektionen bei Geflügel und Wildvögeln
- Merkblatt für Kleinhaltungen (v.a. zur Biosicherheit): Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
- Risikoeinschätzung HPAIV H5 in Deutschland (Risikoeinschätzung zum Auftreten in Deutschland mit aktuellem Stand vom 25.03.2021)
- Informationen des FLI: Schutz vor H5N8 - Anmerkungen zur Vermeidung der Geflügelpest
Interessierte Geflügelhalter können auch online eine Risikobewertung (Selbsteinschätzung der Biosicherheit) ihrer eigenen Haltungen durchführen. Die „AI-Risikoampel“ (erstellt und bereitgestellt durch die Uni Vechta, zugänglich über das FLI) erreichen Sie über folgenden Link: https://risikoampel.uni-vechta.de/
Kategorien: Landkreis