Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung

Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung für die maßgebliche Inzidenzeinstufung vom 09.04.2021

Ball mit der Aufschrift
Aktuelles_web

Aufgrund eines Hinweises der Regierung von Oberbayern, die aufgrund von Anfragen aus dem Landkreis ausgelöst wurde, wird die amtliche Bekanntmachung für die maßgebliche Inzidenzeinstufung gemäß §§ 18 und 19 der 12. Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung   für die Zeit vom 12.04.-18.04.2021 im Landkreis Weilheim-Schongau berichtigt.

Damit gelten bezogen auf den Inzidenzwert vom Freitag den 09.04.2021 in der kommenden Woche die Regelungen für einen Inzidenzwert von über 100.

Die Berichtigung des Amtsblattes vom 09.04.2021 wird heute auf der Homepage des Landratsamtes bekannt gemacht.  

Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am Montag in der Tagespresse.

Hans Rehbehn
Pressestelle

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.