Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung für die maßgebliche Inzidenzeinstufung vom 09.04.2021
Aufgrund eines Hinweises der Regierung von Oberbayern, die aufgrund von Anfragen aus dem Landkreis ausgelöst wurde, wird die amtliche Bekanntmachung für die maßgebliche Inzidenzeinstufung gemäß §§ 18 und 19 der 12. Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung für die Zeit vom 12.04.-18.04.2021 im Landkreis Weilheim-Schongau berichtigt.
Damit gelten bezogen auf den Inzidenzwert vom Freitag den 09.04.2021 in der kommenden Woche die Regelungen für einen Inzidenzwert von über 100.
Die Berichtigung des Amtsblattes vom 09.04.2021 wird heute auf der Homepage des Landratsamtes bekannt gemacht.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am Montag in der Tagespresse.
Hans Rehbehn
Pressestelle