Aktuelle Infos aus dem Jugendhilfeausschuss

Mehr Jugendsozialarbeit für das Berufliche Schulzentrum Schongau

Sitzungsdienst (c) AdobeStock

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Weilheim-Schongau hat in der heutigen Sitzung vom 12.06.2023 einstimmig den Bedarf einer weiteren halben Planstelle Jugendsozialarbeit für das Berufliche Schulzentrum Schongau festgestellt. Der Kreisausschuss entscheidet final am 17.07.2023 über den Antrag. Der Landkreis Weilheim-Schongau fördert die betreffende halbe Stelle mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von 8180 Euro jährlich und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration.

Die Jugendsozialarbeit am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Schongau ist ein niederschwelliges Hilfeangebot für Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Problemen. Aufgrund der aktuellen Ausrichtung des Berufsschulzentrums Schongau werden dort im Schwerpunkt zwischenzeitlich junge Menschen beschult, die aufgrund ihrer individuellen Förder- und Unterstützungsbedarfe im Vergleich zum Berufsschulzentrum Weilheim in erhöhtem Maß auf Jugendsozialarbeit an der Schule angewiesen sind.

Informationen zu Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Grundschulkinder

Das Familienbüro des Landkreises Weilheim-Schongau informiert in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über die rechtlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung, über verschiedenen Angebote sowie über verschiedene Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes Bayern. Denn: Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Zunächst gilt dies für Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe.

Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die 5. Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch umfasst eine verlässliche Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Länder können in den Ferien eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln.

 

Jugendarbeit: Erste Ergebnisse der Jugendbefragung zum Freizeitangebot

Das Jugendamt des Landkreises Weilheim-Schongau berichtete in der Sitzung über den aktuellen Sachstand in der Jugendhilfeplanung, insbesondere wurden die ersten Ergebnisse der Jugendbefragung vorgestellt. Mit der Umfrage will das Amt für Jugend und Familie das Freizeitangebot für die Jugend im Landkreis Weilheim-Schongau zu verbessern. Die gesamten Ergebnisse werden am 5. Oktober 2023 in einer Präsentationsveranstaltung in der Tiefstollenhalle Peißenberg vorgestellt.

Eckdaten der Befragung:

-          Erhebungszeitraum: 27.02.2023 bis 31.03.2023

-          Erhebungsmethode: Online-Fragebogen

-          Erhebungsort: 23 Schulen im Landkreis WM-SOG (Klassenstufen 6, 8 und 10)

-          Zielgruppe: Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren

-          Ausgegebene Fragebögen: 4342 ausgegebene Zugänge zum online-Fragebogen

-          Rücklauf/bearbeitete Fragebögen: 4022

-          Rücklaufquote: 92,63 Prozent

-          Auswertbare Fragebögen: 3120

-          Quote der auswertbaren Fragebögen: 71,86 Prozent

 

Klaus Mergel
Stellv. Pressesprecher

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