Neue Regelungen ab dem 07.04.2021
Seit Montag, 8. März, ist die 12. Bayerische Infektionsschutz- maßnahmenverordnung, welche zuletzt am 25.03.2021 geändert worden ist, in Kraft. Abhängig von der Höhe des 7-Tage-Inzidenzwertes finden sich Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten oder Sport.
Im Landkreis Weilheim-Schongau lag der 7-Tage-Inzidenz lag nach dem aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes am 02.04.2021 bei 97,4, am 03.04.2021 bei 92,3, am 04.04.2021 bei 85,6 und am 05.04.2021 bei 87,8, so dass an vier aufeinanderfolgenden Tagen der Wert von 100 nicht überschritten wurde (siehe Amtliche Bekanntmachung vom 06.04.2021).
Damit ändert sich am 07.04.2021 im Landkreis Weilheim-Schongau in verschiedenen Bereichen folgendes:
- Private Zusammenkünfte sind wieder zwischen zwei Haushalten möglich, allerdings auf fünf Personen beschränkt. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben.
- Die Öffnung von Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig.
- Museen, Galerien und botanische Gärten können mit Terminbuchung öffnen.
- Kontaktfreier Individualsport ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich möglich.
- Aus-, und Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung und sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform möglich. An Musikschulen kann im Einzelunterricht Gesangs- und Instrumentalunterricht angeboten werden.
- Für Kinderbetreuung und Schulen gelten spezielle Regeln, die jeweils am Freitag für die darauffolgende Woche amtlich bekannt gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Internetauftritt unter www.weilheim-schongau.de.
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