Fachkräfte führen die vor der Einschulung verpflichtende Untersuchung durch
Mit Beginn des neuen Schuljahres Mitte September startet das Gesundheitsamt Weilheim-Schongau auch wieder mit der Schuleingangsuntersuchung für all die Kinder, welche im Herbst nächsten Jahres, also 2024 schulpflichtig werden.
Die ersten Einladungsschreiben zur Schuleingangsuntersuchung werden aktuell versandt. Neu ist heuer, dass die Eltern mit einem QR-Code auf dem Einladungsschreiben einen Wunschtermin online vereinbaren können. Das erleichtert für die Familien und auch die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt die Planung erheblich.
Die für die Kinder im Jahr vor der Einschulung verpflichtende Untersuchung wird von den Fachkräften für Sozialmedizin durchgeführt. Das sind speziell ausgebildete Krankenschwestern oder Kinderkrankenschwestern. Untersucht werden die Kinder je nach Wohnort in einer der beiden Dienststellen des Gesundheitsamts in Weilheim oder in Schongau.
Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Anamnesebogen zur Untersuchung mitzubringen.
Sie sieht das gelbe Kinderuntersuchungsheft/die Teilnahmekarte aus dem gelben Heft und das Impfbuch durch und überprüft den Masernimpfstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes. Eventuell fehlende Impfungen können besprochen werden. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts zugrunde gelegt, ebenso das Masernschutzgesetz.
Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet. Die sprachliche und motorische Entwicklung werden mit standardisierten Testverfahren untersucht (zum Beispiel vorgegebene Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen).
Sofern sich aus dem Screening ein individueller Förderbedarf oder eine Empfehlung zur Unterrichtsgestaltung ergibt, aber auch wenn die Vorsorgeuntersuchung U9 fehlt, erfolgt im Anschluss eine Beratung oder Untersuchung durch die Schulärztin.
Am Schluss erhalten die Eltern eine Bescheinigung, die zur Schuleinschreibung vorgelegt werden muss. Damit steht einem gelungenen Schulstart nichts mehr im Wege.
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