Neue Kontrollmarken für Rest- und Biomüllgefäße

Korrekte Kontrollmarken als Voraussetzung für die Entleerung der Rest- und Biomüllgefäße

Kontrollmarken für Restmüllcontainer im Lndkreis Weilheim-Schongau
Kontrollmarke für Restmüllcontainer im Landkreis WM-SOG

Alle Rest- und Biomüllgefäße im Landkreis Weilheim-Schongau sollen in der zweiten Maiwoche mit neuen Kontrollmarken versehen werden. Dazu erhalten alle Gebührenpflichtigen, das sind insbesondere die Grundstückseigentümer und Wohnungseigentumsverwaltungen, Kontrollmarken für die beim Landratsamt Weilheim-Schongau registrierten Müllgefäße zugesandt. Auf den Kontrollmarken ist sowohl die Größe als auch die Art des Müllgefäßes vermerkt.
Die nachfolgend als Muster dargestellten Kontrollmarken sollen die bisher gültigen Kontrollmarken ersetzen. Der Grund für die Kennzeichnung der Müllgefäße mit den neuen Kontrollmarken liegt vor allem darin, dass sich die derzeit auf den Müllgefäßen vorhandenen Kontrollmarken im Laufe der Zeit aufgrund von Witterungseinflüssen aber auch aufgrund normaler Abnutzung verstärkt ablösen und daher ersetzt werden müssen. Die Kontrollmarken sind mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die ein unbeschädigtes Ablösen unmöglich machen sollen, um Missbräuchen vorzubeugen.
Die neuen Kontrollmarken unterscheiden sich sowohl farblich je nach der Art der Tonne als auch in der Form gegenüber den bisher gültigen Kontrollmarken. Die Kontrollmarken für die schwarzen Restmülltonnen sind künftig blau weiß gestreift, für die braunen Biomülltonnen rötlich weiß gestreift.  Auf den Kontrollmarken ist die Art des Gefäßes, das Gefäßvolumen, sowie das Logo des Landkreises Weilheim-Schongau in schwarz aufgedruckt. Zudem hat die Kontrollmarke einen umlaufenden weißen Rand und ist nicht mehr wie bisher rund, sondern viereckig. Siehe dazu beiliegendes Muster.
Für alle 1,1 cbm Restmüllcontainer im Landkreis Weilheim-Schongau gibt es grundsätzlich keine Kontrollmarken. Dies gilt auch für die 240 l Papiertonnen und 1,1 cbm Papiercontainer in den Orten Weilheim und Schongau.

Die neuen Kontrollmarken sind gut sichtbar außen auf den Deckel des jeweiligen Abfallgefäßes zu kleben. Besonders wichtig ist es, vor dem Aufkleben der Marken darauf zu achten, dass die Gefäßart, also Bio- oder Restmülltonne sowie das aufgedruckte Gefäßvolumen mit den vorhandenen Gefäßen übereinstimmt. Durch die zum Gefäß passende Kontrollmarke wird dem Müllwerker signalisiert, dass für diese Tonne Gebühren bezahlt werden und er diese Tonne deshalb auch entleeren darf. Passen bei der Entleerung Tonne und Kontrollmarke nicht zusammen oder wurde auf der Tonne evtl. gar keine Kontrollmarke angebracht, wird von der Entsorgungsfirma ein Beanstandungszettel an der Tonne angebracht, um auf diesen Mangel hinzuweisen. Im Wiederholungsfall bleibt die Tonne ungeleert stehen. Es besteht kein Anspruch auf Leerung der Tonne ohne gültige Kontrollmarke. Wer solch einen Zettel an seiner Tonne vorfindet, sollte sich umgehend mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau unter der Telefonnummer 0881/681 Nebenstellen -1388/-1122/-1380 in Verbindung setzen, damit das Problem behoben werden kann. Das Landratsamt empfiehlt zum Schutz vor Verlust der neuen Kontrollmarken, diese möglichst bald an den Tonnen anzubringen. Verlorengegangene Marken werden vom Landratsamt nur ausnahmsweise und nur gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € ersetzt.
Die von den Städten, Märkten, Gemeinden bzw. den Wertstoffhöfen Weilheim und Peißenberg neu ausgegebenen Abfallgefäße werden Anfang Mai automatisch mit den neuen Kontrollmarken versehen.
Das Landratsamt rechnet, dass bis Ende Juli 2022 der Wechsel auf die neuen Kontrollmarken abgeschlossen sein wird. Gebührenzahlern, die bis dahin noch keine neuen Kontrollmarken erhalten haben, wird empfohlen, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen. Mieter sollten sich bis spätestens Ende Juli 2022 an Ihren Vermieter wenden, wenn sich auf Ihren Tonnen noch keine neuen Kontrollmarken befinden, um auch weiterhin eine problemlose Entleerung sicherzustellen.
Im Übergangszeitraum bis Ende Juli 2022 gelten aber in jedem Fall auch noch die bisherigen Kontrollmarken (rund) in rot für die Restmülltonne und in grün für die Biomülltonne. Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Weilheim-Schongau beantwortet unter den oben angegebenen Telefonnummern gerne Ihre Fragen zu dieser Thematik.

Kategorien: Landkreis

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