Keine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der „Spaziergänge“ geplant

Sicherheitslage im Landkreis erfordert derzeit keine Handhabe gegen Versammlungen

Gemalte bunte Menschen im Kreis
Bürger

Das Landratsamt Weilheim-Schongau sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, die so genannten „Spaziergänge“, die momentan auch in Gemeinden des Landkreises stattfinden, durch eine Allgemeinverfügung einzuschränken. In der ersten Corona-Lagebesprechung des Jahres 2022 am 13. Januar 2022 erörterten Landrätin Andrea Jochner-Weiß, mehrere Vertreter vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zwei Leiter von Polizeiinspektionen im Landkreis gemeinsam das Thema intensiv. Die Runde kam zu dem Schluss, dass die Sicherheitslage bei der besonderen Situation im Flächenlandkreis Weilheim-Schongau einen solchen Schritt nicht erfordere bzw. sich ein Einschreiten unter Umständen kontraproduktiv erweisen könnte. Die Lagebesprechung fand wegen des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens online statt.
Bei den so genannten „Spaziergängen“ handelt es sich um bundesweite Protestveranstaltungen unter freiem Himmel, die sich maßgeblich gegen die Corona-Maßnahmen richten. Diese Veranstaltungen fallen unter das Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, diese spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe oder Bewerbung anzuzeigen. In den vergangenen Wochen fanden auch im Landkreis Weilheim-Schongau vereinzelt Demonstrationen ohne vorherige Anzeige statt. Das Landratsamt wies kürzlich per Pressemitteilung darauf hin, dass Verstöße gegen die Anzeigepflicht mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro belegt werden könnten.
„Es macht keinen Sinn, hier etwas aus purem Aktionismus einzuschränken, solange die Bürger sich ruhig verhalten und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist“, sagte Landrätin Andrea Jochner-Weiß. „Man kann über die Dinge, die uns aktuell beschäftigen, unterschiedlicher Meinung sein. Es ist jedoch ein demokratisches Grundrecht, wenn Bürger sich zu diesem Zweck versammeln – auch wenn wir diese Meinung vielleicht nicht teilen oder uns diese nicht gefällt.“ Helmut Stork, Leiter des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung, verwies ebenso darauf, dass eine Allgemeinverfügung ein schwerwiegender Eingriff in die demokratischen Grundrechte sei, welche man nur einsetzen könne, wenn die öffentliche Sicherheit tatsächlich bedroht sei: „Wir haben hier in den Kommunen unseres Landkreises eine völlig andere Situation als in München, Nürnberg oder Augsburg.“ Wenn eine Veranstaltung nicht angezeigt sei, stelle dies zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, so Stork, sei jedoch kein tragfähiger Grund, diese zu verbieten.
Führungskräfte der Polizei im Landkreis berichteten einhellig, dass die Versammlungen bisher friedlich abliefen und die Teilnehmer überwiegend aus dem bürgerlichen Lager stammten. Die größten fänden in Penzberg mit bis zu tausend Teilnehmern statt, es gäbe jedoch auch kleinere „Spaziergänge“ in Weilheim, Schongau, Polling, Rottenbuch, Böbing oder Peiting. „Wir sehen hier bislang keinen Handlungsbedarf, die Leute verhalten sich friedlich“, sagte Harald Bauer, Leiter der Polizeiinspektion Weilheim. „Ein Eingreifen könnte eher für Eskalation sorgen.“ Toni Müller, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Schongau bestätigte dies und berichtete von der vergangenen Demonstration am Montag in Schongau mit 350 Teilnehmern: „Die Leute zeigten sich sehr bemüht, die Sicherheitsauflagen zu erfüllen.“
Im Vorfeld dieser Sitzung hatten sich Helmut Stork, Leiter des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung, und ein Kollege in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen nach den dortigen Erfahrungen und Absichten erkundet. Auch in diesen Landkreisen wurde keine Allgemeinverfügung erlassen. „Solange die Situation friedlich bleibt und für niemanden eine Gefahr besteht – etwa durch Gewalt oder eine Corona-Infektion – sehen auch wir keinen Grund, einzuschreiten“, sagte Stork.

 

 

Kategorien: Landkreis

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