Geflügelpest im Landkreis Weilheim-Schongau

Aufhebung der Anordnung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Märkte, Ausstellungen und Veranstaltungen sind ab sofort wieder erlaubt.

Im Dezember 2021 wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung (Hühner, Gänse, Enten) sowie der Fund des Vogelgrippevirus in einem Wildvogel im Landkreisgebiet (Gemeinde Peißenberg) amtlich bestätigt.

Nach dem Seuchenausbruch 2020/2021 wurden seit Mitte Oktober 2021 in Deutschland erneut Hunderte von HPAIV-infizierten Wildvögeln sowie zahlreichen Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln gemeldet.

Noch vor wenigen Wochen wurde Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch eingestuft. Nun gibt es aus dem Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine vorsichtige Entwarnung. Das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern wird in der aktuellen Risikobewertung nur noch als gering bis mäßig eingestuft.

„Auf Grund der derzeitigen Entwicklung der Seuchenlage ist die Anordnung zur Umsetzung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Aufhebung des Verbotes von Geflügelmärkten, Ausstellungen und Veranstaltungen auch im Landkreis Weilheim-Schongau nicht mehr erforderlich“ sagt Veterinäramtsleiter Jens Lewitzki zur sofortigen Aufhebung der bislang noch geltenden Allgemeinverfügung des Landratsamtes.

Die Erkenntnisse der letzten Jahre lassen allerdings eine langfristige Etablierung der Aviären Influenza in der Wildvogelpopulation (auch über die Sommermonate hinweg) befürchten. Daher muss in ganz Bayern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit Einzelfällen bei Wildvögeln gerechnet werden.

Lewitzki appelliert an die Tierhalter „Schützen Sie Ihre Tiere – die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen sind wichtiger denn je. Besondere Vorsicht ist immer für Tiere mit Auslauf und in Freilandhaltung angebracht“.

 

Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen gilt es weiterhin den direkten Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, vor allem Wassergeflügel, soweit wie möglich zu verhindern.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der der Website www.weilheim-schongau.de oder unter www.lgl.bayern.de unter „Geflügelpest“ abrufbar. Auf der Landkreiswebsite wird unter dem Menüpunkt „Geflügelpest in Bayern“ auch über den aktuellen Stand der Tierseuche für den Landkreis Weilheim-Schongau informiert.

Kategorien: Landkreis

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