Terminvereinbarung wird weiterhin dringend empfohlen - FFP2- Maskenpflicht und Abstandsgebot
Nach mehreren Wochen öffnet das Landratsamt Weilheim-Schongau wieder seine Türen für den allgemeinen Besucherverkehr. Ab Montag, 21. Juni 2021, sind die Amtsgebäude des Landratsamts wieder zu den bekannten Besuchszeiten geöffnet. Dennoch empfiehlt das Landratsamt dringend, weiterhin vorab Termine zu vereinbaren, um lange Wartezeiten vor oder im Gebäude zu vermeiden. Denn aufgrund der unverändert geltenden Hygienevorgaben können in die Amtsgebäude und die Büroräume gleichzeitig jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern eingelassen werden.
Um im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes Menschenansammlungen zu vermeiden und persönliche Kontakte auf das notwendige Minimum zu reduzieren, ist das Landratsamt derzeit für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Die jeweiligen Sachbearbeiter waren und sind weiterhin telefonisch und schriftlich erreichbar, Vor-Ort-Termine waren und sind seither nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Die Entspannung der Corona-Lage im Landkreis Weilheim-Schongau erlaubt es, dass das Landratsamt nun wieder seine Türen für den allgemeinen Besucherverkehr öffnet. Ganz ohne Einschränkungen sind Besuche in der Behörde aber angesichts des nach wie vor gegebenen gesundheitlichen Risikos nicht möglich. So gelten für Besuche im Landratsamt weiterhin folgende Vorgaben:
- Das Betreten und der Aufenthalt in den Amtsgebäuden ist nur mit FFP"-Maske erlaubt.
- Vor und in den Amtsgebäuden ist stets darauf zu achten, dass der Mindestabstand zwischen Personen von mind. 1,50 m eingehalten wird.
- In jedem Büroraum ist grundsätzlich jeweils max. ein Besucher bzw. eine Besucherin erlaubt.
- Die übrigen bekannten Hygienevorgaben (Verzicht auf Händeschütteln, Beachtung der Nies- und Hustenetikette usw.) sind zu beachten.
Vorherige Terminvereinbarung verringert Warte- und Bearbeitungszeiten
Dringend empfohlen wird weiterhin, vor Besuchen im Landratsamt einen Termin zu vereinbaren. In allen Bereichen sind die Sachbearbeiter direkt telefonisch oder bevorzugt per Mail zu erreichen. Die einzelnen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind über die Homepage www.weilheim-schongau.de abrufbar.
Um die Einhaltung des Mindestabstands sicherstellen zu können, kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur einer bestimmten Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern der gleichzeitige Zugang z. B. zur Kfz-Zulassung oder zur Führerscheinstelle ermöglicht werden. In den Amtsgebäuden Stainhartstraße 7 in Weilheim und Münzstraße 33 in Schongau, in denen sich u.a. die Kfz-Zulassungsstellen und die Führerscheinstellen befinden, wird der Besucherverkehr deshalb während der Sprechzeiten durch Sicherheitspersonal an den Zugängen gesteuert. In diesen Bereichen gilt es auch die spezifischen Annahmezeiten (siehe Homepage) zu beachten.
Das Landratsamt bittet außerdem darum, den Behördenbesuch möglichst nur einzeln und nicht mit weiteren Personen, wie etwa der Familie, zu absolvieren.
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