Befahrung durch Bootsfahrer wegen hoher Gefahren derzeit unmöglich
Im Bereich der Ammerschlucht kam es in Folge der unwetterartigen Regenfälle der vergangenen Tage und Wochen an der Echelsbacher Brücke zu einem akuten Hangrutsch. Größere Mengen an Hangmaterial, Ästen und Bäumen sind dabei hangabwärts in die Ammer gerutscht. Dadurch entstand eine so genannte „Verklausung“, also eine Verstopfung des Flusslaufes durch das Treibmaterial. Das Landratsamt Weilheim-Schongau rät deshalb dringend von einer Befahrung der Ammer auf der Strecke Kammerl bis Rottenbucher Ammerbrücke ab, da es für Bootsfahrer hier zu lebensgefährlichen Situationen kommen kann.
Das für die Unterhaltung der Ammer zuständige Wasserwirtschaftsamt Weilheim wird die entstandene Gefahrenstelle durch Entnahme der Bäume so bald wie möglich entschärfen, sofern es die Abflussverhältnisse zulassen.
Grundsätzlich wird bei diesem Anlass darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ammer um einen Wildfluss handelt, der ständigen Veränderungen unterliegt. Damit verbunden sind zahlreiche Gefahren wie etwa im Wasser liegende Bäume, Stromschnellen oder Unterwasserhindernisse. Insbesondere nach den aktuellen Hochwasserereignissen könnten derzeit auch weitere bislang nicht bekannte Gefahrenstellen entstehen. Bei der Befahrung und sonstigen Nutzung der Ammer ist deshalb eigenverantwortlich die im Verkehr erforderlich Sorgfalt und Vorsicht geboten.
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