Angespannte Situation des Wasserhaushaltes aufgrund der derzeit trockenen Witterung

Hinweise zur Wasserentnahme aus Gewässern und Verwendung des Trinkwassers

Fotolia_26686515_L.jpg

Aufgrund der schon seit Wochen vorherrschenden trockenen Witterung mit wenig Niederschlägen und dem vorangegangenen trockenen Frühjahr führen die Bäche und Flüsse im Landkreis Weilheim-Schongau derzeit Niedrigwasser. Auch die Grundwasserstände weisen an den meisten Messstellen niedrige Werte auf.
Mit Rücksicht auf den angespannten Wasserhaushalt ist eine sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen, wozu das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt an die Bevölkerung appellieren.
Dies gilt sowohl für die Verwendung unseres Trinkwassers zum Garten gießen oder das Befühlen von Pools wie auch für direkte Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.
Gerade in Niedrigwasserzeiten stellen jegliche Wasserentnahmen aus Gewässern eine zusätzliche und verstärkende Gefährdung der Gewässerlebensräume dar. Die dort lebenden Tiere und Pflanzen können ohne oder mit zu wenig Wasser nicht überleben.
Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie v. a. in den kleineren Gewässern, so dass die Wasserentnahme nicht mehr vom Eigentümer- bzw. Anliegergebrauch und auch nicht durch den Gemeingebrauch gedeckt ist. Die Wasserentnahme mit Hilfe einer Pumpe oder Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Aufstauens errichtet werden, stellen grundsätzliche eine Gewässerbenutzung dar, die ohne Erlaubnis nicht zulässig sind. Aufgrund der Niedrigwassersituation können derartige Erlaubnisse momentan nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Wasserentnahme ohne Erlaubnis stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Die Gewässeranrainer und Nutzer werden deshalb dringend gebeten, auf eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen zu verzichten.
Für das Gartengießen gilt:

-       Nur in den Morgen- und Abendstunden
-       Auf Nutzpflanzen und Blumen beschränken

Unabhängig davon bitten wir die Hinweise und Regelungen des örtlich zuständigen Wasserversorgers, meist die jeweilige Gemeinde, zu beachten.
Nähere Auskünfte erteilt Martin Mühlegger Sachbereich 41.4 -Wasserrecht - Tel. 08861 211-3339,  E-Mail: m.muehlegger@lra-wm.bayern.de

Kategorien: Landkreis

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.