Geflügelpest im Landkreis Weilheim-Schongau

Aufhebung der Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen zum 26.01.2022

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Seit dem 23.12.2021 gilt im gesamten Landkreis Weilheim-Schongau für alle Geflügelhaltungen eine Verpflichtung zur Aufstallung der Tierbestände. Zuvor wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreisgebiet amtlich bestätigt. Auch bei einer im unmittelbaren Umfeld der Tierhaltung gefundenen toten Möwe konnte der Erreger der hoch ansteckenden aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen werden. Nachdem in der betroffenen Hobbygeflügelhaltung der Großteil der Hühner in kürzester Zeit verendete, mussten im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Tierseuchenbekämpfung auch die restlichen Tiere durch das Veterinäramt getötet werden. „Vielleicht ist es auch nur die Ruhe vor dem Sturm“ sagt Veterinäramtsleiter Jens Lewitzki. „Dennoch haben wir uns nach sorgfältiger Bewertung der aktuellen Situation im Landkreis für eine Aufhebung der Stallpflicht zum 26.01.2022 entschieden. Wir beobachten die Entwicklungen jedoch aufmerksam. Eine erneute Stallpflicht kann bei einer Änderung der Seuchenlage auch kurzfristig wieder erforderlich werden. “Das Veterinäramt weist darauf hin, dass im aktuellen Geflügelpestgeschehen das Risiko einer Ausbreitung bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel im Landkreis Weilheim-Schongau weiterhin nicht auszuschließen und in ganz Bayern als hoch einzustufen ist. Aufgrund der Fallzahlen ist davon auszugehen, dass die aviäre Influenza in Deutschland flächendeckend bei wildlebendem Wassergeflügel anzutreffen ist. Aufgrund der dargestellten Situation muss auch in Bayern von einem nahezu flächendeckenden Geschehen ausgegangen werden. „Wir wissen, dass eine Stallpflicht eine große Belastung für die Tiere darstellt, dennoch war die Stallpflicht zum Schutz der Tierbestände im Landkreis kurz vor Weihnachten unumgänglich“ erläutert Dr. Sabine Tralmer, die das Sachgebiet Tiergesundheit am Veterinäramt leitet.
Ein besonders hohes Risiko für den Eintrag der Geflügelpest besteht für Betriebe mit möglichem Außenkontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln. Die Aufstallung von Nutzgeflügel zur Verhinderung des Kontaktes mit Wildvögel wird daher, neben einer erhöhten Betriebshygiene, als effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände in der aktuellen Lage angesehen und weiterhin empfohlen. Lewitzki lobt das Verhalten der Hühnerhalter, deren überwiegender Teil die Vorgaben zur Stallpflicht konsequent beachtet hat. Eine weitere Ausbreitung des Erregers konnte somit bislang verhindert werden. Das Veterinäramt im Landratsamt Weilheim-Schongau erklärt, dass zum Schutz der Tiere weiterhin verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel gelten. Ein entscheidender Punkt zum Schutz der Tiere besteht vor allem in der Einhaltung des Verbotes die Tiere im Freien zu füttern. Gerade zu dieser Jahreszeit suchen Wildvögel wieder verstärkt nach Futterplätzen und kommen so ungewollt mit unserem Hausgeflügel in direkten Kontakt. Einzelheiten der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen sind der aktuellen Allgemeinverfügung vom 25.01.2022 zu entnehmen. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Landkreiswebsite unter dem Menüpunkt „Geflügelpest in Bayern“.
Der Erreger vom Subtyp H5, der seit Herbst 2021 in Deutschland nachgewiesen wurden, gilt noch immer als ungefährlich für den Menschen. „Es gilt weiterhin die Tiere sorgfältig zu beobachten“ ergänzen die Amtsveterinäre. „Sterben in kleinen Geflügelhaltungen mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere wenden Sie sich umgehend an Ihren Haustierarzt. Achten Sie auch auf einen starken Rückgang von Futter- oder Wasseraufnahme, ebenso wie eine deutliche Verminderung der Legeleistung.“

Bei Verdacht auf ein seuchenartiges Krankheitsgeschehen ist unverzüglich das Veterinäramt Weilheim-Schongau zu informieren. Kontakt telefonisch unter 0881/681-4444 oder per E-Mail unter vetamt-wm@lra-wm.bayern.de . Weitere Informationen sind auf der der Website www.weilheim-schongau.de  oder unter www.lgl.bayern.de  unter „Geflügelpest“ abrufbar. Auf der Landkreiswebsite wird unter dem Menüpunkt „Geflügelpest in Bayern“ auch über den aktuellen Stand der Tierseuche und weitere aktuelle Vorgaben für den Landkreis Weilheim-Schongau im Fall einer erneuten Ausbreitung informiert.

Kategorien: Landkreis

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