Über 6000 alte Führerscheine im Landkreis werden bald ungültig

Für Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ist der Stichtag der 19. Januar 2022

Ob grau oder rosa: Die Papierführerscheine haben ausgedient und verlieren bald ihre Gültig-keit. Die Führerscheinstelle bittet um baldige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermei-den.
Alte Fuehrerscheine

Bis spätestens 2025 sollen alle alten Papier-Führerscheine in Deutschland stufenweise gegen die neuen fälschungssicheren Kartenführerscheine eingetauscht werden. Doch die Nachfrage nach Umtausch ist in den Führerscheinstellen des Landratsamts Weilheim-Schongau relativ gering: Vermutlich haben viele Bürger den Pflichtumtausch gar nicht im Blick. Doch die Zeit drängt: Am 19. Januar 2022 verlieren knapp 6200 Führerscheine im Landkreis ihre Gültigkeit. Sie alle in den letzten Wochen des Jahres umzutauschen, würde zu massivem Stau in der Behörde führen.

Die Papier-Führerscheine in rosa und grau der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis zu dem Stichtag gegen die fälschungssichere EU-Fahrerlaubnis umgetauscht werden. Bis dahin sind nur noch rund vier Monate. Es könnte unangenehme Folgen haben, als Fahrzeuglenker nach diesem Stichtag mit der dann ungültigen Fahrerlaubnis unterwegs zu sein – etwa bei einer Verkehrskontrolle der Polizei. Daher empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamts Weilheim-Schongau, sich so bald wie möglich darum zu kümmern, um Wartezeiten zu vermeiden. Denn die neuen Führerscheine werden zentral in der Bundesdruckerei hergestellt - was inklusive Versand einen höheren Zeitaufwand bei der Ausstellung bedeutet.

„Wir empfehlen allen betroffenen Führerscheininhabern, möglichst bald und am besten online einen Termin zu vereinbaren“, sagt Sabrina Loy, Leiterin des Fahrerlaubniswesen beim Landratsamt Weilheim-Schongau. „Der Druck steigt zum Jahresende, da viele dann auf den letzten Drücker noch schnell ihren Führerschein umtauschen wollen. Mit einem Termin in unseren Führerscheinstellen in Weilheim oder Schongau läuft der Umtausch des Führerscheins jedoch ohne lange Wartezeiten ab.“

Zur Antragstellung ist es nötig, in der Führerscheinstelle im Weilheim oder Schongau persönlich zu erscheinen. Mitzubringen sind: der aktuelle (alte) Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 35x45mm (nicht älter als ein Jahr), die Antragsgebühr von 30,30 Euro und gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift: Diese wird benötigt, wenn der Führerschein bei einer anderen Behörde als dem Landratsamt Weilheim-Schongau ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift erstellt jene Behörde kostenlos.

Der neue Führerschein ist im Scheckkartenformat und 15 Jahre gültig. „Selbstverständlich bleiben alle Fahrerlaubnisklassen erhalten“, sagt Loy. „Und wer möchte, darf natürlich gerne seinen alten Papier-Führerschein – entwertet – als Andenken behalten.

Ein langfristiger Hinweis: Alle alten unbefristeten Führerscheine – also auch die aktuellen Kartenführerscheine, die vor dem 19.03. 2013 ausgestellt wurden – müssen sukzessive bis 2033 gegen die neuen fälschungssicheren Führerscheine ausgetauscht werden.

Die Terminvereinbarung ist über die Website des Landratsamts unter https://termine-reservieren.de/termine/weilheimschongau/  möglich.

 

Kategorien: Landkreis

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