Covid19-Test bei Arbeitgebertest ausschließlich für Mitarbeiter
Gesetzliche Regelungen zu Tests sorgen für vermehrte Nachfragen
Um die geltenden Regelungen von Covid 19-Testungen gibt es derzeit zahlreiche Nachfragen beim Gesundheitsamt des Landratsamts Weilheim-Schongau. Hinsichtlich der Ausstellungen der Tests, ihrer Gültigkeit und der dazu berechtigten Personen gilt es bezüglich der aktuellen rechtlichen Situation einige Unklarheiten auszuräumen.
Die Rechtsgrundlage aller Testungen stellt dabei § 2 Nr. 7 der Covid 19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung (SchAusnahmV) dar. Die Infos auf einen Blick:
Gültigkeitsdauer: Alle Schnelltests gelten 24 Stunden.
Arbeitgebertestungen: Gemäß § 2 Nr. 7 b SchAusnahmV dürfen bei Arbeitgebertestungen ausschließlich Mitarbeiter getestet werden. Die Testungen finden im Betrieb nur durch geschultes Personal statt und dienen dem Arbeitsschutz. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Ein Verstoß – etwa die Testung der Ehefrau oder anderer Angehöriger von Mitarbeitern – stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Arbeitgeber wiederum sind im Sinne der Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Kalenderwoche eine Testmöglichkeit anzubieten.
3G-Bindung: Tests können vor Ort und unter Aufsicht bei jenen Einrichtungen stattfinden, die der 3G-Regel unterliegen. Dazu gehören unter anderem Friseure, Fitnessstudios oder die Gastronomie. Auch diese Tests gelten 24 Stunden. Bei Einrichtungen, die nicht der 3G-Regel unterliegen – etwa beim Heilpraktiker – ist die Ausstellung eines Testnachweises jedoch nicht zulässig (§ 2 Nr.7 a SchAusnahmV).
Aufsicht: Geschulte Personen dürfen generell nicht zuhause oder im privaten Bereich Testungen durchführen und Testnachweise ausstellen.
Testung von Kindern: Auch Eltern sind nicht befugt, Tests an ihren Kindern durchzuführen, selbst wenn sie die erforderliche Schulung erhalten haben.
Antikörpertest: Bei Genesenen, deren Covid19-Infektion nicht durch einen Labortest (PCR-Test) im Rahmen einer medizinischen Behandlung festgestellt wurde, soll künftig der Antikörpertest als Nachweis für einen 3G-Zugang gelten, wie bereits durch die überregionale Presse angekündigt wurde. Die Kosten (ca. 20 Euro) sind jedoch von den Betroffenen selbst zu tragen.
Zulässigkeit: Nur Tests, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sind, dürfen verwendet werden.
Klaus Mergel
Stellv. Pressesprecher