Säubach und Schwadergraben im Bereich der Stadt Penzberg
Das Landratsamt Weilheim-Schongau informiert darüber, dass das ermittelte Überschwem-mungsgebiet am Säubach und Schwadergraben nun auf Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim rechtlich als Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert wird. Hiervon betroffen ist das Gemeindegebiet der Stadt Penzberg.
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes hat insbesondere zur Folge, dass innerhalb des Überschwemmungsgebietes im Außenbereich neue Baugebiete nicht mehr ohne weiteres ausgewiesen werden dürfen. Weiterhin ist die Errichtung und Erweiterung bau-licher Anlagen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. einer hochwasserange-passten Bauweise und bei Ausgleich des verlorengehenden Rückhalteraums.
Wie das Landratsamt mitteilt, dient die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes auch im Lichte der Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre dem vorbeugenden Hoch-wasserschutz. Das Landratsamt kommt mit der vorläufigen Sicherung des Überschwem-mungsgebietes am Säubach und Schwadergraben seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, wonach an Risikogewässern ermittelte Überschwemmungsgebiete zwingend vorläufig zu sichern sind.
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes wird im nächsten Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau amtlich bekannt gemacht und gilt, bis das Über-schwemmungsgebiet endgültig per Verordnung festgesetzt ist, längstens jedoch fünf Jahre. Sofern Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden, wird das Überschwemmungsge-biet entsprechend angepasst.
Eingesehen werden können die Karten des Überschwemmungsgebietes im Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Schongau und im Rathaus von Penzberg sowie im Internet unter http://www.wasserwirtschaftsamt-weilheim.de/hochwasser/ueberschwemmungsgebiete/wwaweilheim/index.htm.
Übersichtskarte des Überschwemmungsgebietes am Säubach und Schwadergraben