Im Weilheimer Hallenbad gilt ab sofort 2G-Plus

Zugang auf 20 Besucher oder Besucherinnen beschränkt

Hallenbad

Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens im Landkreis Weilheim-Schongau wurden auch die Beschränkungen beim Hallenbad Weilheim verändert. Aufgrund der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfsmV) gilt ab sofort:

Der Zugang zum Hallenbad ist nur noch Besucherinnen und Besuchern gestattet, die geimpft oder genesen oder noch nicht älter als 12 Jahre und 3 Monate sind und gleichzeitig einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder einen Schnelltest (maximal 24 Stunden. alt) vorweisen können. Dies entspricht der Regelung 2G-Plus.

Aufgrund der Bestimmungen durch das 15. BayIfsmV ist zudem der Zutritt zum Hallenbad Weilheim auf maximal 20 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig beschränkt.

Selbsttests werden leider nicht anerkannt und können auch nicht vor Ort angeboten werden. Keinen Test benötigen:

- Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
- noch nicht eingeschulte Kinder,
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßige Testungen im Rahmen des Schulbesuchs durchführen.

Als Beleg müssen Schülerinnen und Schüler ab dem 15. Lebensjahr einen geeigneten Schulnachweis vorlegen (z.B. Schülerausweis oder Monatskarte).

Wir bedauern, dass wir aufgrund der gegenwärtigen Corona-Lage unseren Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zu unserem Hallenbad einschränken müssen. Wir bitte um Verständnis, da der Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung eine höhere Priorität hat.

Alle weiteren Bestimmungen zu den derzeitigen Corona-Beschränkungen in unserem Landkreis finden Sie auf unserer Website unter www.weilheim-schongau.de. Diese werden ständig aktualisiert.

Kategorien: Landkreis

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