Trotz hoher Risikolage noch keine Stallpflicht im Landkreis Weilheim-Schongau
Am 28.10.2022 wurde bei einer kleinen Hobby-Entenhaltung im Landkreis Miltenberg erneut ein Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI) in Bayern amtlich bestätigt. Seit Ende Oktober gab es alleine in Bayern bereits drei weitere Ausbrüche in Hobby-Geflügelhaltungen.
In einer aktuellen Risikobewertung stuft das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest in ganz Bayern sowohl bei Wildvögeln, als auch für Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenausbrüche derzeit als hoch ein.
Durch die konsequente Umsetzung und Einhaltung erforderlicher Maßnahmen zur Biosicherheit soll der Kontakt zwischen Wildvögeln mit Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden um eine weitere Einschleppung in die Geflügelhaltungen zu verhindern.
Zu den erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zählen besonders, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden, das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt, Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, Wildgeflügel nicht gefüttert wird, und eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt.
Das Veterinäramt im Landratsamt Weilheim-Schongau erklärt, dass zum Schutz der Tiere ab sofort auch im Landkreis Weilheim-Schongau verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel einzuhalten sind – auch wenn im Landkreis derzeit noch kein Nachweis des Vogelgrippevirus vorliegt. Bei der nun erlassenen Allgemeinverfügung zur Intensivierung der Biosicherheitsmaßnahmen handelt es sich noch nicht um eine Verpflichtung zur Aufstallung der Nutzgeflügelbestände (Stallpflicht), sondern um die angeordnete Umsetzung begleitender Maßnahmen zur Minimierung der Ausbreitungsgefahr des Virus.
Geflügelhalter sollten sich aber schon jetzt auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten.
Seitens des Veterinäramts geht an alle Geflügelhalter (auch Hobbyhaltungen), die ihrer Verpflichtung zur Anmeldung der Tierhaltung beim Veterinäramt bislang noch nicht nachgekommen sind, erneut der Appell, dies umgehend nachzuholen. Informationen zur Anmeldung von Geflügelhaltungen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes.
An alle Bürgerinnen und Bürger wendet sich die Behörde mit der Bitte, das ebenfalls angeordnete allgemeine Fütterungsverbot für Wildvögel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung im gesamten Landkreis zu beachten. Singvögel sind allerdings von diesem Verbot ausgenommen.
Bei den im aktuellen Geschehen nachgewiesenen Virustypen wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder andere Tiere (z.B. Hunde oder Katzen) festgestellt. Seien Sie dennoch vorsichtig und achten Sie vor allem beim Spaziergang mit Ihrem Hund auf tote Wildvögel. Zum Schutz einer möglichen Verschleppung des Erregers sollte der direkte Kontakt zu Fundvögeln so weit wie möglich vermieden werden.
Die Allgemeinverfügung und Maßnahmen sind im Einzelnen auf der Website www.weilheim-schongau.de oder unter www.lgl.bayern.de unter „Geflügelpest“ abrufbar. Auf der Landkreiswebsite wird unter dem Menüpunkt „Geflügelpest in Bayern“ auch über den aktuellen Stand der Tierseuche und weitere aktuelle Vorgaben für den Landkreis Weilheim-Schongau im Fall einer Ausbreitung informiert
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