Geflügelpest ist zum Dezember 2021 im Landkreis Weilheim-Schongau angekommen

Neben erhöhten Biosicherheitsvorschriften gilt nun die Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Die Geflügelpest hat den Landkreis Weilheim-Schongau erreicht, wie das Veterinäramt im Landratsamt Weilheim-Schongau berichtet. Am 21. Dezember 2021 wurde der Ausbruch der aviären Influenza (AI) in einer kleinen Geflügelhaltung (Hühner, Gänse, Enten) im Gebiet der Gemeinde Peißenberg amtlich bestätigt. Damit ist ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis neben verschiedenen Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit auch die Aufstallung der Tiere verpflichtend, um die Tierseuche einzudämmen. Die Erreger vom Subtyp H5, die im Herbst und Winter 2021 bislang in Deutschland nachgewiesen wurden, gelten jedoch als ungefährlich für den Menschen.

In der betroffenen Hobbygeflügelhaltung verendete der Großteil der Hühner in kürzester Zeit. Daraufhin mussten im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Tierseuchenbekämpfung auch die restlichen Tiere durch das Veterinäramt getötet werden. Insgesamt hatte der Bestand rund zwanzig Vögel umfasst. Im Rahmen der vor Ort durchgeführten epidemiologischen Ermittlungen konnte das Veterinäramts als mögliche Eintragsquelle des Erregers der aviären Influenza (AI) einen toten Wildvogel auffinden. Die umgehend am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführte Laboruntersuchung der toten Möwe ergab am 22.12.2021 ebenfalls einen sicheren Nachweis des AI-Virus.

„Der Fall des Fundvogels zeigt, dass wir davon ausgehen müssen, dass sich der Erreger innerhalb der Wildvogelpopulation des Landkreises Weilheim-Schongau bereits verbreitet hat“, sagt Veterinäramtsleiter Jens Lewitzki. „Die Übertragung der Erkrankung von Wildvögeln auf den betroffenen Nutztierbestand kann als gesichert angesehen werden. Nun gilt höchste Vorsicht für alle anderen Geflügelhalter.“

Wegen der hohen Gefahr einer weiteren Verbreitung des Erregers erfolgte nun neben den seit Anfang Dezember angeordneten Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit die zwingende Anordnung der Aufstallung in privaten und gewerblichen Geflügelbeständen. Das Veterinäramt Weilheim-Schongau bittet daher alle Geflügelhalter – auch die Hobbyhalter – dringlich, der akuten Gefahr für die gehaltenen Vögel durch konsequente Umsetzung der nun geltenden Stallpflicht zu begegnen. Durch das konsequente Einhalten der Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln mit Haus- und Nutzgeflügel vermieden zu werden, um eine weitere Einschleppung in die Haltungen zu verhindern.

„Beobachten Sie sorgfältig Ihre Tiere“, appelliert Dr. Sabine Tralmer, die das Sachgebiet Tiergesundheit am Veterinäramt leitet, an die Geflügelhalter im Landkreis. „Treten in kurzer Zeit ungewöhnlich hohe Tierverluste auf – also innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einem Bestand von bis zu hundert Tieren – wenden Sie sich umgehend an Ihren Haustierarzt.“ Weitere mögliche Anzeichen seien laut Dr. Tralmer der starke Rückgang der Futter- oder Wasseraufnahme, ebenso die starke Verminderung der Legeleistung. Bei Verdacht auf ein seuchenartiges Krankheitsgeschehen ist unverzüglich das Veterinäramt Weilheim-Schongau zu informieren. Kontakt telefonisch unter 0881/6814444 oder per E-Mail unter vetamt-wm@lra-wm.bayern.de.

Weitere Informationen sind auf der der Website www.weilheim-schongau.de oder unter www.lgl.bayern.de unter „Geflügelpest“ abrufbar. Auf der Landkreiswebsite wird unter dem Menüpunkt „Geflügelpest in Bayern“ auch über den aktuellen Stand der Tierseuche und weitere aktuelle Vorgaben für den Landkreis Weilheim-Schongau informiert.

Kategorien: Landkreis

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