Flächendeckendes Angebot für alle Landkreisbürgerinnen und -bürger ab 60 Jahren
Ab sofort ist das das Oberlandler Seniorenticket auch im Stadtbus der Städte Weilheim und Schongau gültig. Bislang galt das Ticket nur im RVO-Gebiet der Niederlassung West, nicht jedoch im Stadtbus der Kreisstädte. Nun wird das Angebot flächendeckend erweitert, wie die Kreisentwicklung des Landratsamts mitteilte.
Seit 2019 wird das Seniorenticket im Landkreis Weilheim-Schongau für Personen ab 60 Jahren angeboten: Es kann für 300 Euro pro Jahr erworben werden. Bei Senioren mit Wohnsitz im Landkreis Weilheim-Schongau, die freiwillig ihren Führerschein abgeben, übernimmt der Landkreis die Kosten für das Seniorenticket mit einer Gültigkeit bis zu drei Jahren.
Bisher galt das persönliche Ticket nur im RVO-Gebiet der Niederlassung West – nicht aber in den Stadtbusverkehren in Weilheim und Schongau. Da der Stadtbus in Weilheim seit dem 01. Januar 2022 nicht mehr kostenlos ist und vermehrt Anfragen zur Gültigkeit des Oberlandler Seniorentickets bei der RVO sowie im Landratsamt eingingen, wurde vom Landkreis, der RVO, den Stadtwerke Weilheim und der Firma Enzian eine gemeinsame Vereinbarung über die Ausweitung des Angebots getroffen: So ist nun zur Abdeckung der Stadtgebiete das Oberlandler Seniorenticket auch im Stadtbus Weilheim und im Stadtbus Schongau gültig.
Alle Besitzer eines Seniorentickets können damit künftig im ÖPNV der Städte des Landkreises kostenlos fahren. Das neue Angebot soll zusätzlich helfen, Senioren, die sich eventuell bereits unsicher im Straßenverkehr bewegen, nach der Abgabe ihres Führerscheins dennoch hohe Mobilität ohne Kosten zu ermöglichen. So soll langfristig die Verkehrssicherheit erhöht und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden.
Das Ticket gilt von Montag bis Freitag ab 8 Uhr bis Betriebsende; an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ab Betriebsbeginn. Es kann auf allen Linien der RVO (nicht im MVV) in der Region Oberland, auf den Linien 9826 und 9827 sowie im Stadtverkehr von Weilheim und Schongau genutzt werden. Für Fahrten über den Geltungsbereich hinaus ist lediglich ein Anschlussfahrschein zu lösen.
Die Beantragung und die Ausgabe erfolgt weiterhin über das Abo-Center der RVO. Bei einer freiwilligen Abgabe des Führerscheins wird das Antragsformular auch direkt in der Führerscheinstelle ausgehändigt. Alle weitere Infos und der Antrag als Download finden sich unter www.dbregiobus-bayern.de bzw. als Verlinkung unter www.weilheim-schongau.de
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