Aufstallungsverpflichtung ab dem 10.03.2021

Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Weilheim-Schongau

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informiert aktuell über die bayernweite risikobasierte Aufstallung von Geflügelbeständen (Pressemitteilung Nr. 24/21). Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird das Infektionsrisiko für ganz Bayern derzeit nach wie vor als hoch angesehen. Seit dem ersten Nachweis von hochpathogenem aviären Influenzavirus (HPAIV) vom Typ H5N8 bei Wildenten im Landkreis Passau im November 2020, wurde HPAIV in Bayern bei insgesamt 28 Wildvögeln sowie in sechs Hausgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 08.03.2021). Weitere Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel sind zu befürchten. 

In den Nachbarlandkreisen Landsberg am Lech und Starnberg konnte der Erreger bereits im Januar 2021 in Wildvögeln nachgewiesen werden.

Auf Grund der hohen Anzahl an fließenden und stehenden Gewässern sowie der im Landkreis bestehenden Rast- und Ruheplätze durchziehender Wildvögel („Zugvögel“) ergab die Risikobetrachtung für den Landkreis Weilheim-Schongau ein flächendeckendes Gesamtbild. Somit wird zum 10.03.2021 eine Stallpflicht für alle Geflügelbestände im Landkreis Weilheim-Schongau erlassen.

Einzelheiten zur Stallpflicht und den angeordneten Schutzmaßnahmen können der „Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ des Landratsamtes Weilheim-Schongau entnommen werden. Die Allgemeinverfügung ist ab dem 10.03.2021 auf der Internetseite des Landratsamtes verfügbar.

Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen effektiv verhindert werden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landratsamtes (www.weilheim-schongau.de).

Kategorien: Landkreis

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