Digitale Bauanträge am Landratsamt Weilheim-Schongau ab 01. März 2022 möglich

Leichtere Abwicklung als Service für Landkreisbürgerinnen und -bürger bei Antragstellung

Zeit für Neues
Zeit für Neues

Ab dem 01. März 2022 können am Landratsamt Weilheim-Schongau Bauanträge digital eingereicht werden. Der Landkreis Weilheim-Schongau wird in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen und bietet somit Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auf Anträge in Papierform zu verzichten. Der digitale Bauantrag wurde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelt. Die künftig digitale Form der Antragsstellung steht für alle Arten baurechtlicher Genehmigungen zur Verfügung.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat intelligente elektronische Formulare – so genannte Online-Assistenten – entwickelt, die den Nutzern beim Ausfüllen helfen. Nach Wunsch werden weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- oder ausgeblendet. Mit Hilfe der Online-Assistenten können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser wie Architekten und Ingenieure der Behörde ihre baurechtlichen Anträge direkt übermitteln. Diese Vorlagen stehen auf der Webseite des Landkreises Weilheim-Schongau unter www.weilheim-schongau.de ab dem 01.03.2022 zur Verfügung.
Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger über das BayernPortal beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Das Landratsamt empfiehlt dafür eine Registrierung mit dem Softwarezertifikat authega. Die Antragsteller sollten bedenken, dass eine Erstregistrierung einige Zeit in Anspruch nimmt, da die Zusendung eines Passworts aus Sicherheitsgründen über den Postweg erfolgt
Übergangsweise können Bauanträge weiterhin in Papierform eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass diese jedoch ab dem 01. März 2022 nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Weilheim-Schongau einzureichen sind. Lediglich Anträge auf das Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben müssen bei der Einreichung in Papierform weiterhin bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Gemeinden sind durch ihr gemeindliches Einvernehmen, für das ihnen nach wie vor zwei Monate Zeit zur Verfügung steht, weiterhin am Entscheidungsprozess beteiligt. Was sich ändert: Das Landratsamt übernimmt vom ersten Schritt an die Information der Träger öffentlicher Belange, die miteinbezogen werden müssen. Dazu gehören interne Fachstellen wie die Naturschutzbehörde oder die Denkmalbehörde, genauso externe Behörden wie das Wasserwirtschaftsamt oder das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Gemeinde kann auch weiterhin bei Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen versagen und sich die gemeindliche Planungshoheit durch eine Veränderungssperre oder eine Zurückstellung des Bauvorhabens sichern.
Für Bauherren bestehen die Vorteile des digitalen Bauantrags vor allem in der Zeitersparnis und in der Option, dass sie ihren Verfahrensstand über ihren Onlinezugang abrufen können. Den Verwaltungen und der Öffentlichkeit bringt diese Neuerung massive Papiereinsparungen, Verfahrensbeschleunigung und zugleich Transparenz: Gemeinden und Fachstellen können Prüfungsinformationen des Landratsamts – beispielsweise Vollständigkeit und Zulässigkeit eines Antrags – sowie Stellungnahmen über einen Web-Client abrufen.

Auf www.weilheim-schongau.de werden ab 01. März 2022 zudem alle wichtigen Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren als FAQ (Frequently Asked Questions) beantwortet.

 

 

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