7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Weilheim-Schongau

Neue Regelungen ab dem 30. März 2021

Sieben Würfel mit Beschriftung AKTUELL
Aktuell

Seit Montag, 8. März, ist die 12. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnung, welche zuletzt am 25.03.2021 geändert worden ist, in Kraft. Abhängig von der Höhe des 7-Tage-Inzidenzwertes finden sich Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten oder Sport.

Im Landkreis Weilheim-Schongau ist der 7-Tage-Inzidenzwert von „über 100“ nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Institutes seit dem 26.03.2021 überschritten (siehe Amtliche Bekanntmachung vom 29.03.2021).

Damit ändert sich im Landkreis Weilheim-Schongau in verschiedenen Bereichen folgendes:

  • Angehörige des eigenen Hausstandes können sich nur mit einer weiteren Person – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt – treffen.
  • Die Ausgangsbeschränkung tritt wieder zwischen 22:00 und 05:00 mit Ausnahmen in Kraft.
  • Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleitungs- und Handwerksbetriebe sind geschlossen – „Click & Collect“ ist möglich.
    Geschäfte der Grund- und Regelversorgung bleiben weiterhin ohne Terminvergabe geöffnet.
    Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen unter Einhaltung des Hygienekonzeptes mit Terminvereinbarung weiterhin angeboten werden.
  • Es ist kontaktfreier Individualsport im Rahmen der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftsport ist untersagt.
  • Alle Kulturstätten sind für Besucher geschlossen. Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.
  • Gastronomiebetriebe jeder Art einschließlich öffentlich zugängliche Betriebskantinen bleiben geschossen. Zulässig ist lediglich die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
  • In Schulen gilt abweichend, dass jeweils am Freitag jeder Woche die Inzidenzeinstufung amtlich bekannt gemacht wird. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
    Für den Inzidenzbereich („über 100“) gilt bis auf wenige Ausnahmen wieder Distanzunterricht.
    Außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Alle genannten Einrichtungen bieten eine Notbetreuung an.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Internetauftritt unter www.weilheim-schongau.de.

Kategorien: Landkreis

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