Corona-Lockerungen durch Schuitzmaßnahmen und Testkonzepte
Der Landkreis Weilheim-Schongau bewarb sich für das in der Kabinettssitzung am 23.03.2021 angesprochene Modellprojekt zur Öffnung einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens mit Schutzmaßnahmen und Testkonzepte beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Nach einer längeren Phase mit Inzidenzwerten von unter 50 bzw. zwischen 50 und 100 bewegt sich das Infektionsgeschehen in unserem Landkreis inzwischen bei Werten zwischen 100 und 130. Nach den Bestimmungen der 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten deshalb ab dem 30.03.2021 wieder die bis 07.03.2021 maßgeblichen Regelungen.
Im Rahmen des angestrebten Modellprojekts könnte nun mit weiterreichenden Schutzmaßnahmen und umfassendem Testkonzept u.a. Einzelhandel, Kultureinrichtungen und Gastronomie für 14 Tage geöffnet werden, um die weitere Entwicklung und den Einfluss dieser Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen zu untersuchen.
Der Landkreis bietet über alle 34 Städte und Gemeinden verteilt ein umfangreiches und vielfältiges Angebot im Bereich Einzelhandel, Kultur und Gastronomie. Zudem stehen verteilt auf sechs Standorte Schnelltestmöglichkeiten über unser Testzentrum und das durch uns beauftragte Bayer. Rote Kreuz zur Verfügung. Daneben bieten auch zahlreiche Apotheken Testmöglichkeiten an. Diese werden kontinuierlich erweitert, so dass flächendeckend zeit- und ortsnah Schnelltests möglich sind.
Nachdem wesentliche Grundvoraussetzungen für das Modellprojekt erfüllt sind, erwarten wir eine positive Entscheidung des Bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek.
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