Stellungnahme zu Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses vom 11.07.2023

Gemeinsamer Gesprächstermin bereits für 20.07.2023 ist ohnehin vereinbart

KKH_Schongau

Das Aktionsbündnis „Pro Krankenhaus Schongau“ hat am 11. 07. 2023 mit zwei Pressemitteilungen die Berichterstattung der „Schongauer Nachrichten“/des „Weilheimer Tagblatts“ (Merkur) der vergangenen Woche kommentiert und Fragen in den Raum gestellt. Irritierend ist daran der Umstand, dass die Kommunikation seitens des Aktionsbündnisses über die Presse stattfindet, obwohl bereits für den 20.07.2023 ein gemeinsamer Gesprächstermin mit Aktionsbündnis, Landrätin Andrea Jochner-Weiß und der Geschäftsführung der Krankenhaus GmbH vereinbart wurde. Ungeachtet dessen, dass zugunsten einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit ein direkter und offener Dialog essentiell ist, möchten wir zu den in den Pressemitteilungen getroffenen Aussagen, Fragen und Mutmaßungen wie folgt Stellung beziehen:

1. Warum wurde das Gutachten zur qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Landkreis 2019 trotz der jetzigen Finanzsituation in Auftrag gegeben?

Die Krankenhaus GmbH und der Landkreis beschäftigen sich bereits seit mehreren Jahren mit der künftigen klinischen Gesundheitsversorgung für unseren Landkreis. Hintergrund dafür waren der zunehmende Ärztemangel, die permanent steigenden Qualitätsanforderungen an medizinischen Leistungen, deutliche Veränderungen im Gesundheitswesen, ebenso der Trend zur Ambulantisierung sowie die generelle Unterfinanzierung der Kliniken in Deutschland, die sich wesentlich auf die Kreisfinanzen auswirken. Deshalb wurde bereits im Jahr 2019 ein Gutachten zur Zukunftskonzeption für unsere Kliniken in Auftrag gegeben, nachdem eine Klinikkooperation mit Fürstenfeldbruck und Landsberg nach zweijähriger Planung leider gescheitert ist. Im Ergebnis hat das Gutachten die Realisierung eines Zentralklinikums vorgeschlagen. Nach dem Bürgerentscheid im Dezember 2022 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18.04.2023 – also vor Erhalt des angesprochenen Schreibens der Regierung von Oberbayern – den beigefügten Beschluss gefasst. Ziel des Beschlusses ist ein Konzept, das eine gute medizinische Versorgung sicherstellt und einen für den Kreishaushalt verträglicher Finanzaufwand gewährleistet. Die Planungen wurden also nicht trotz einer sich abzeichnenden prekären Haushaltslage ergriffen, sondern um diese zu vermeiden.

2. Weshalb wurde ein Zentralkrankenhaus an einem zentralen Standort in die Überlegungen miteinbezogen und inwieweit ein Ausbau des Weilheimer Krankenhauses?

Wie beschrieben, resultiert aus dem fachlichen Gutachten der Bau eines Zentralklinikums als ideale Zukunftslösung, weshalb der Kreistag am 26.11.2021 den Auftrag erteilt hatte, zu prüfen ob und unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen dies realisierbar gewesen wäre. Der angesprochene Ausbau von Weilheim bezieht sich lediglich darauf, das dortige Haus als Schwerpunktversorger zu etablieren.

3. Wurden Alternativen zum geplanten Krankenhausprojekt geprüft, wie zum Beispiel die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Krankenhauses in Schongau und die Ausstattung von Weilheim mit einem Medizinischen Versorgungszentrum?

Der Klinikstandort Schongau hat in allen Überlegungen immer eine wichtige Rolle gespielt. Deshalb enthält das erarbeitete Zukunftskonzept, das am 28.07.2023 dem Kreistag in öffentlicher Sitzung vorgestellt wird, konkrete Vorschläge für das Krankenhaus Schongau, dieses zum regionalen Gesundheitszentrums mit ambulanter und stationärer Versorgung sowie Notfallversorgungsstrukturen zu entwickeln. Am Standort Weilheim sieht die Konzeption einen Schwerpunktversorger vor, der zeitkritische Erkrankungen wie Schlaganfall und Herzinfarkt behandeln kann. Am Krankenhaus Weilheim besteht im Übrigen bereits seit sechs Jahren ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).

4. Das Aktionsbündnisses behauptet, dass Mitarbeiter bereits vor einiger Zeit schriftlich auf Missstände am Standort Schongau hingewiesen wurden.

Schreiben von Mitarbeitern über Missstände am Standort Schongau sind uns nicht bekannt. Hierzu bitten wir mit der Geschäftsführung der Krankenhaus GmbH Kontakt aufzunehmen. Die genannte Personalführung ist Angelegenheit von Betriebsrat und Geschäftsführung.

5. In der Pressemitteilung des Aktionsbündnisses wird eine mögliche Pro-Kopf-Verschuldung im Jahr 2026 von 763 Euro genannt, ebenso die Summe von 133 Millionen Euro, die in den vergangenen neun Jahren in den Erhalt der Krankenhaus GmbH geflossen sein sollen. Wie ist diese Aussage zu bewerten?

Die genannten Zahlen wurden dem Vorbericht zum Kreishaushalt 2023 entnommen. Sie beziehen sich auf den Planungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Kreishaushalts 2023 und stellen den möglichen Maximalwert 2026 (Soll) dar. Zum Jahresabschluss 2022 betragen die tatsächlichen aufgenommenen Schulden (Ist) ca. 60 Millionen Euro und können in Abhängigkeit zur Höhe des künftigen Kreisumlagehebesatzes und vor allem der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung bei 56 Prozentpunkten Hebesatz auf ca. 100 Millionen Euro bei 54 Prozentpunkten in etwa auf den zitierten Wert an. Die Krankenhaus GmbH hat im 10-Jahreszeitraum von 2013 bis 2022 insgesamt 136,6 Millionen Euro an Zuschüssen, davon 65,3 Millionen Euro für den laufenden Betrieb und 71,3 Millionen Euro für Investitionen in die Standorte Schongau und Weilheim vom Landkreis erhalten.

6. Warum hat man mit Blick auf die sich abzeichnende Haushaltslage des Landkreises nicht schon früher reagiert?

Bedingt durch die tiefgreifenden Veränderungen und Belastungen durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg – verbunden mit einer nach wie vor hohen Dynamik des Migrationsgeschehens und einer erheblichen Inflation – hat sich die finanzwirtschaftliche Situation für den Landkreis erst ab 2021/2022 nachhaltig verändert. Damit haben sich ab 2023/2024 die Möglichkeiten des Landkreises auf allen Ebenen eingeschränkt. Ungeachtet dessen beschäftigen sich – wie bereits erwähnt – die Krankenhaus GmbH und der Landkreis bereits seit langer Zeit mit der künftigen klinischen Gesundheitsversorgung im Landkreis. Die dafür notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf die derzeitige und künftige Gesundheitsversorgung sind deshalb unabhängig von der aktuellen Gesamtsituation einer Lösung zuzuführen.

7. Wie ist das genannte Schreiben der Regierung zu bewerten?

Die Regierung von Oberbayern begleitet und unterstützt im Rahmen einer aufsichtlichen Würdigung die Haushaltsentwicklung der Landkreise und kreisfreien Städte und gibt dazu Empfehlungen. Besonders wichtig ist dabei die Gesamtbetrachtung. Das bedeutet konkret: die Einschätzung im Hinblick auf die Aufgabenerledigung aller dem Landkreis obliegenden Pflichtaufgaben. Das Schreiben der Regierung von Oberbayern von Mai 2023, mit dem der Kreishaushalt 2023 genehmigt wurde, macht auf dieser Grundlage deutlich, dass unter anderem im Krankenhausbereich zeitnah Entscheidungen getroffen und Maßnahmen umgesetzt werden müssen, damit die finanziellen Rahmenbedingungen des Landkreises für den Finanzplanungszeitraum bis 2026 und darüber hinaus verbessert werden. Diese Entscheidungen und Maßnahmen werden derzeit mit dem Zukunftskonzept vorbereitet, das in der kommenden Kreistagssitzung am 28.07.2023 vorgestellt wird. Darüber hinaus ist auf die durch Beschluss des Kreistages eingerichtete Arbeit der Haushaltskonsolidierungskommission zu verweisen, deren erster Sachstandsbericht ebenfalls zeitnah dem Kreistag vorgelegt werden wird.

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