FFP2-Masken für bedürftige Bürgerinnen und Bürger im Landkreis

Ein Postversand wird vorbereitet

Junger Mann mit FFP2-Maske
FFP2

Ab Montag, 18. Januar müssen in Bayern u.a. im Öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen FFP2-Masken getragen werden. Die einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen sind dann in diesen Bereichen nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt für alle, die älter sind als 15 Jahre. Es gibt jedoch eine Kulanzwoche ohne Bußgelder.

Um bedürftige Personen bei der Erstausstattung zu unterstützen, hat die Bayer. Staatsregierung entschieden, dass durch den Freistaat Bayern jedem über 15-jährigen leistungsberechtigten Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlosen und Nutzer von Tafeln jeweils fünf FFP2-Masken als Grundausstattung zur Verfügung gestellt werden.

Die Auslieferung aus dem Zentrallager des Freistaats an die Landkreise beginnt nach derzeitiger Planung ab Dienstag, 19.01.2021, durch das THW. Sobald diese beim Landratsamt eintreffen, werden die FFP2-Masken dann den rund 3.500 berechtigten Personen im Landkreis direkt per Post zugesandt. Die Verteilung an Obdachlose und Nutzer von Tafeln erfolgt nicht per Postversand. Hier ist vorgesehen, dass die Tafeln und Anlaufstellen für Obdachlose mit FFP-Masken ausgestattet werden.

„Gerade in dieser für uns alle schwierigen Situation ist uns ein wichtiges Anliegen, unsere bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger kurzfristig und unbürokratisch die Masken auszuhändigen. Das erfordert einen größeren logistischen Aufwand und ich danke den vielen helfenden Händen, die uns hierbei unterstützten“, so Landrätin Andrea Jochner-Weiß.

Auch pflegende Angehörige erhalten kostenlos FFP2-Masken. Der Freistaat hat angekündigt, dass diese ab Ende Januar Masken erhalten werden. Es ist vorgesehen, dass diese Masken über die Landkreise an die Städte, Märkte und Gemeinden weitergegeben werden und die pflegenden Angehörigen diese dort abholen können.

Kategorien: Landkreis

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