Sozialpreis des Landkreises Weilheim-Schongau

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Vom Landkreis Weilheim-Schongau wird in diesem Jahr ein Sozialpreis vergeben, der mit € 3.000 dotiert ist.

Ausgezeichnet werden besondere Leistungen oder Verdienste innerhalb des Landkreises Weilheim-Schongau für beispielhaftes Handeln im sozialen Bereich.

Vorschläge bitten wir bis spätestens 31. Juli 2021 schriftlich beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Vorzimmer der Landrätin, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i. OB, einzureichen.

Vorschlagsberechtigt ist Jedermann.
Vorgeschlagen werden können Leistungen und Verdienste von natürlichen und juristischen Personen, Personengruppen, Institutionen oder Arbeitsgemeinschaften.

Kategorien: Landkreis

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