Ambrosia trotz bayernweiter Ausbreitung keine Gefahr im Landkreis

Kaum Sichtungen der allergieauslösenden Pflanze im Landkreis Weilheim-Schongau

Ambrosia
Ambrosia

Trotz zunehmender Ausbreitung von Ambrosia in Bayern besteht im Landkreis Weilheim-Schongau keine ernste Gefährdung durch die allergieauslösende Pflanze. Bis auf einige Einzelpflanzen im einstelligen Bereich kam es laut Landratsamt Weilheim-Schongau, Fachbereich Naturschutz, Gartenkultur und Landespflege, zu keinen nennenswerten Sichtungen im vergangenen Jahr. Eventuelle Pflanzenfunde werden einmal pro Jahr überprüft, indem das Landratsamt dabei sämtliche Gemeinden im Landkreis abfragt, ob es zu Meldungen durch Bürger gekommen sei.

Ambrosia, auch Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) oder „Ragweed“ genannt, gilt als hochallergen und allergieauslösend. Gerade durch die späte Blüte von August bis September lässt sie Allergiker auch im Spätsommer noch leiden. Eine Pflanze kann bis zu einer Milliarde Pollen bilden. Ambrosia wurde vor rund 150 Jahren aus Nordamerika eingeschleppt. In Südosteuropa – unter anderem in Ungarn - stellt sie ein ernstes Problem als Unkraut in der Landwirtschaft dar.

Laut einem aktuellen dpa-Bericht wurden in Bayern 35 neue Ambrosia-Bestände (ab hundert Pflanzen) im vergangenen Jahr entdeckt. Damit stiegen diese großen Pflanzenbestände auf 544, von denen der mittelfränkische Landkreis Roth mit 35 am meisten betroffen ist. Zur Bekämpfung investiert der Freistaat Bayern rund 90.000 Euro pro Jahr.

Die Verbreitung von Ambrosia findet laut Heike Grosser, beim Landratsamt Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege, über mehrere Wege statt: Entweder über verunreinigtes Vogelfutter oder an „gestörten Stellen“, wo die Landschaft aufgebrochen wird, wie es auf Baustellen der Fall ist. Die Samen können in der Erde über Jahrzehnte überleben und beginnen so beim Abgraben und Aufschütten von Humus zu keimen. Baumaschinen können sie danach von Baustelle zu Baustelle übertragen. Jedoch sei im Landkreis Weilheim-Schongau die Verbreitung auch deswegen nicht so hoch, so Grosser, da die intensiven Verbreitungsstrecken durch Autobahn oder ICE-Bahnstrecken fehlen. 

Beim Fund der Beifuß-Ambrosia sollten Landkreisbürger diese mit Handschuhen ausgraben und beseitigen. Eine Meldepflicht existiert in Bayern nicht. Jedoch solle ein Fund der jeweiligen Gemeinde, in der meist ein ausgewiesener Ansprechpartner existiert, gemeldet werden. Die Pflanze ist an ihren doppelt fiederteiligen, grünen Blättern zu erkennen, einem stark behaarten Stängel und den traubenförmigen männlichen Blütenständen erkennbar. Ambrosia werden bis zu 1,5 Meter hoch. Ein Merkblatt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft findet sich im Internet unter https://www.lfl.bayern.de/ips/unkraut/027800/.

Kategorien: Landkreis

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