Neue Corona-Testverordnung ab 1. Juli 2021

Was die neue Testverordnung für die Landkreisbürger bedeutet

Covid-Test
Covid-Test

Seit dem 1. Juli 2021 gilt auch im Landkreis Weilheim-Schongau eine neue Corona-Testverordnung. Diese wurde notwendig, da mit der gesunkenen Inzidenz und den Pandemielockerungen die Nachfrage nach Testnachweisen gesunken ist. Ebenso spielten bei den Änderungen die bekannt gewordenen Betrugsfälle bei der Kostenabrechnung privater Testzentren mit, sowie die Umstellung auf digitale Testnachweise. Zusätzlich bringt die Verordnung der Bundesregierung eine Vereinfachung für Apotheken, Zahnärzte, medizinische Labore, Hilfsorganisationen und Rettungsdienste hinsichtlich der Durchführung und Abrechnung. Das Testen in den Testzentren bleibt für die Landkreisbürger weiterhin kostenlos.

Weitere Änderungen: Die Bayerischen Testzentren sind nun dem Landratsamt unterstellt und werden von ihm überwacht. An die privaten Testzentren – soweit noch vorhanden – werden künftig höhere Anforderungen gestellt: Eine Beauftragung durch das Gesundheitsamt ist weiterhin notwendig. Es sind strengere Kontrollen geplant und es wird eine verringerte Vergütung für Tests geben. Zudem müssen private Testzentren ab 1. August 2021 an die Corona-Warn-App abgeschlossen sein und digitale Testnachweise für die App erstellen.

Arztpraxen, Apotheken, Zahnärzte, medizinische Labore, Hilfsorganisationen und Rettungsdienste dagegen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 TestV per Verordnung legitimiert: Sie brauchen keine Beauftragung durch das Gesundheitsamt. Auch hier gibt es ab sofort eine verringerte Vergütung.

Ab 1. August 2021 müssen alle Leistungserbringer, die Bürgertestungen anbieten, der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (oder der von ihr benannten Stelle) monatlich und standortbezogen die Zahl aller erbrachten Bürgertestungen und die Zahl der positiven Testergebnisse melden.

Fällt ein Schnell- oder Selbsttest positiv aus, soll das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden. Es gibt einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test bei einem positiven Selbsttest. Wer sich selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Treten Symptome auf, wird empfohlen, zum Testen zum Hausarzt zu gehen. Bis zum Bestätigungsergebnis gilt: zu Hause bleiben und sich an die AHA- +L-Regel halten.

Reiserückkehrer müssen sich im Ausreiseland testen lassen, da der Testnachweis bei der Einreise vorzuweisen ist.

Im Landkreis Weilheim-Schongau gibt es zusätzlich als Testmöglichkeit die Apotheken und die des Bayerischen Roten Kreuzes (Stationen unter www.kvweilheim-schongau.brk.de).

Kategorien: Landkreis

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