Die Taxitarife werden an die allgemein gestiegenen Verbraucherpreise angepasst

Das Landratsamt informiert über neue Taxitarifordnung ab dem 01.02.2022

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Karte WM-SOG

Ab dem 01.02.2022 gelten im Landkreis Weilheim-Schongau neue Taxitarife. Die Taxitarife aus dem Jahr 2018 werden damit an die allgemein gestiegenen Verbraucherpreise und an die gewerbespezifischen Kosten angepasst. Durch die Änderung soll eine Vereinfachung zur bisherigen Tarifstruktur herbeigeführt werden. Für die Taxikunden soll damit besser nachvollziehbar sein, wie der Endpreis einer Taxifahrt zustande kommt. Durch eine Neuregelung bezüglich der Anfahrten, welche besagt, dass keine Anfahrtskosten anfallen, wenn die Fahrt innerhalb Betriebssitzgemeinde des Taxiunternehmens erfolgt, wird verhindert, dass unterschiedliche Preise bezüglich Hin- und Rückfahrten anfallen. Des Weiteren entfallen – bis auf einen Zuschlag für Großraumtaxis in Höhe von 6,00 Euro - alle weiteren Zuschläge. Dies sind die Zuschläge für Gepäck, für Tiere sowie für die schriftliche oder telefonische Bestellung.
Die Grundgebühr wird von 3,50 Euro auf 4,50 Euro erhöht, was jedoch damit zu begründen ist, dass die Gebühr für die schriftliche oder telefonische Bestellung in Höhe von jeweils 1,00 Euro abgeschafft wurde. Aufgrund der Beschaffenheit des Landkreises Weilheim-Schongau resultiert das Hauptgeschäft im Taxiverkehr aus vorbestellten Fahrten, weshalb die Bestellgebühr bisher bei den meisten durchgeführten Taxifahrten zu erheben war.
Anstatt des bisher dreistufigen Kilometerpreises, welcher abhängig von der Anzahl der auf der Taxifahrt zurückgelegten Kilometern war, wurde ein einheitlicher Kilometerpreis in Höhe von 2,10 Euro festgesetzt. Die Kosten verändern sich dadurch ab 01. Februar 2022 beispielsweise für eine vorbestellte Taxifahrt mit einem Kilometer von bisher ca. 6,90 Euro auf ca. 7,10 Euro, eine vorbestellte Taxifahrt mit fünf Kilometern von bisher ca. 14,95 Euro auf ca. 16,00 Euro, eine vorbestellte Taxifahrt mit zwanzig Kilometern von ca. 41,90 Euro auf ca. 48,50 Euro.
Mit eingerechnet in die Preise sind jeweils verkehrsbedingte Wartezeiten von 1, 2, bzw. 4 Minuten. Dass aufgrund des Wegfalls der Anfahrtskosten Taxifahrten auch zum Teil günstiger werden, zeigt folgendes Beispiel:
Eine vorbestellte Taxifahrt eines Weilheimer Taxiunternehmens nach Peißenberg mit 10 Kilometern erhöht sich von bisher ca. 23,00 Euro auf 25,50 Euro; die Rückfahrt des Weilheimer Taxiunternehmens von Peißenberg nach Weilheim (Anfahrtszeit: 15 Minuten) würde sich mit dem neuen Tarif von derzeit ca. 30,00 Euro auf ca. 25,50 Euro verringern. Aufgrund dem weiteren zu erwartenden Anstieg der Kosten für die Unternehmen wird der Kilometerpreis zum 01.07.2023 um 0,10 Euro auf 2,20 Euro angehoben. Alle anderen Eckdaten zum Taxitarif bleiben auch ab dem 01.07.2023 unverändert. Grundlage für die Änderung der Taxitarifordnung war ein Antrag der Taxiunternehmen. Die Umstellung der Taxitarife wurde von Seiten des Landratsamtes zusätzlich eng mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie dem Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. abgestimmt.Die festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten für alle Taxiunternehmen mit einem Betriebssitz im Landkreis Weilheim-Schongau. Die Tarife haben für alle Fahrten innerhalb des sog. Pflichtfahrgebietes Gültigkeit, das die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Starnberg, Landsberg und Ostallgäu umfasst.

Auskünfte erteilt: Magdalena Duschl, Landratsamt, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung, Tel.: 0881 681-1327, E-Mail: m.duschl@lra-wm.bayern.de

 

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