Ab 02.02.2021 Biosicherheit für Kleingeflügelbetreibe Pflicht

Noch keine Aufstallungsverpflichtung für den Landkreis Weilheim-Schongau

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informiert aktuell über die Anordnung zur Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest (Pressemitteilung Nr. 08/21). Durch die konsequente Einhaltung der Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Hintergrund sind die steigenden Zahlen gemeldeter Fälle der aviären Influenza in Bayern. Nachdem im November 2020 erste bestätigte Fälle bei Wildvögeln im Landkreis Passau auftraten, sind seit Anfang 2021 in den Landkreisen Landsberg am Lech, Starnberg und Haßberge ebenfalls Wildvögel positiv auf den Erreger der Vogelgrippe getestet worden. Am 29.01.2021 wurde nun erstmals auch ein Ausbruch der Geflügelpest in einem kleinen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth bestätigt.

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen nach Information des Ministeriums ab sofort bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden.

Auch wenn bei den bislang im Landkreis Weilheim-Schongau verendet aufgefundenen Wildvögeln noch kein Nachweis des Vogelgrippevirus erfolgte, lassen die bestätigten Fälle in den beiden Nachbarlandkreisen Landsberg am Lech und Starnberg auf ein akutes Geschehen im regionalen Umfeld schließen.

Daher wird ab dem 02.02.2021 auch für den Landkreis Weilheim-Schongau eine Allgemeinverfügung zur Intensivierung der Biosicherheitsmaßnahmen erlassen.

Bei diesem ersten Schritt handelt es sich noch nicht um eine Verpflichtung zur Aufstallung der Nutzgeflügelbestände, sondern um die angeordnete Umsetzung begleitender Maßnahmen zur Minimierung der Ausbreitungsgefahr des Virus.

Geflügelhalter sollten sich aber schon jetzt auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten.

Geflügelhalter, die ihrer Verpflichtung zur Anmeldung der Tierhaltung beim Veterinäramt bislang noch nicht nachgekommen sind, werden hiermit aufgefordert dies umgehend nachzuholen. Informationen zur Anmeldung von Geflügelhaltungen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes (www.weilheim-schongau.de).

Bitte beachten Sie, dass mit Erlass der Allgemeinverfügung auch ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel (im Sinne der Geflügelpest-Verordnung) im gesamten Landkreis gilt. Singvögel sind allerdings von diesem Verbot ausgenommen.

Bei den im aktuellen Geschehen nachgewiesenen Virustypen wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder andere Tiere (z.B. Hunde oder Katzen) festgestellt. Seien Sie dennoch vorsichtig und achten Sie vor allem beim Spaziergang mit Ihrem Hund auf tote Wildvögel. Zum Schutz einer möglichen Verschleppung des Erregers sollte der direkte Kontakt zu Fundvögeln so weit wie möglich vermieden werden.

Die ab dem 02.02.2021 geltende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes (www.weilheim-schongau.de) verfügbar. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Erreger der Geflügelpest, möglicher Biosicherheitsmaßnahmen im Detail sowie tagesaktuelle Informationen über eine mögliche Stallpflicht. Für weitere Informationen zur Situation im Landkreis Weilheim-Schongau wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Veterinäramtes/Amt für Verbraucherschutz.

 

Kategorien: Landkreis

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