Erleichterter Schulalltag durch Neuregelung der Kontaktverfolgung
Bei einzelnen Positivfällen in Schulklassen ist kaum noch Quarantäne nötig
Die bayerische Staatsregierung hat mit der Neuregelung der Kontaktverfolgung und der Qua-rantänepflicht bei Positivfällen unter Schülern den Schulalltag im Landkreis Weilheim-Schongau wesentlich erleichtert.
Das nun angepasste Kontaktpersonenmanagement verringert den bürokratischen Aufwand für Lehrkräfte und Schulleitungen erheblich, gleichzeitig wird die Nachverfolgung der Kontakte durch das Gesundheitsamt vereinfacht. Nicht zuletzt ermöglicht diese Vorgehensweise eine stabilere Unterrichtsdurchführung.
„Durch die regelmäßigen Tests und die Maskenpflicht in den Schulen müssen wir beim derzeitigen Infektionsgeschehen kaum noch Quarantäne anordnen, wenn in einer Klasse ein positiver Corona-Fall auftritt“, sagt Dr. Stefan Günther, Leiter des Gesundheitsamts am Landratsamt Weilheim-Schongau. „Dies gestaltet die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Gesundheitsamt weitaus einfacher und effizienter.“
Bislang mussten die Schulen bei einem Positivfall umgehend Listen mit Schülernamen, Erreichbarkeitsdaten der Erziehungsberechtigten, Sitzplänen sowie einer Bestätigung der eingehaltenen Hygienepläne an das Gesundheitsamt schicken. Die Behörde unternahm daraufhin die intensive Nachverfolgung bei den Klassenkameraden und im privaten Umfelds. Der Unterricht der betroffenen Klasse wurde bislang dann durch Quarantäne unterbrochen.
Das künftige Prozedere: Das Gesundheitsamt konzentriert sich nun bei seinen Nachforschungen über weitere potenzielle Infektionsfälle verstärkt auf das außerschulische, private Umfeld des Schülers oder der Schülerin. Die anderen Kinder der betroffenen Klasse können währenddessen den Unterricht fortführen. Sie müssen sich jedoch für einen Zeitraum von fünf Tagen täglich (außer an Wochenenden) testen. Eine Quarantäne für die Mitschüler ist im Regelfall nicht mehr erforderlich.
Anders sieht es jedoch aus, wenn zeitgleich zwei oder mehr Corona-Fälle in einer Klasse auftreten. In diesem Fall – einem so genannten „Ausbruch“ – sieht das Standardvorgehen eine Klassenquarantäne über fünf Tage für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler vor. Das Quarantäneende ist nun auch mittels Antigentest durch eine geschulte Person möglich, außerhalb der Schule nur mit einem PCR-Test.„Die Neuregelung der Priorisierung ermöglicht einen weitgehenden Präsenzbetrieb in der Schule, da nun mit weitaus mehr Augenmaß zwischen größtmöglicher Normalität und medizinisch notwendigen Maßnahmen abgewogen werden kann“, sagt Dr. Günther. Dank Maskenpflicht, Lüften der Klassenräume und regelmäßigen Testungen werde mehr Spielraum durch das Gesundheitsministerium geschaffen: „Ein Spielraum, den wir auch ausschöpfen, um den Unterrichtsbetrieb zu ermöglichen und so die Lehrkräfte entlasten.“
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