Neue Kontrollmarken für Rest- und Biomüllgefäße

Kein Anspruch auf Entleerung der Rest- und Biomülltonnen ohne gültige Kontrollmarke

Resmülltonnen 60 L Landkreis Weilheim-Schongau
Restmülltonne Landkreis WM-SOG

Im Mai 2022 hat das Landratsamt Weilheim-Schongau an alle Grundstückseigentümer, Wohnungsverwaltungen und sonstigen Berechtigten neue Kontrollmarken für Rest- u. Biomüllgefässe versandt. In einer Pressemitteilung wurde auf die Übergangsfrist bis Ende Juli hingewiesen, um ausreichend Zeit zu geben, die neuen Marken aufzukleben. Seit dem 01.08.2022 sind nur noch die neuen Kontrollmarken gültig. Tonnen ohne die neuen Kontrollmarken oder falsch beklebte Tonnen werden nicht mehr entleert. Unsere Entsorgungsfirma kontrolliert, ob die neuen Kontrollmarken an den Müllgefäßen angebracht wurden und ob die Art des Gefäßes und auch die Größe übereinstimmen.

Derzeit erhalten wir verstärkt Mitteilungen, dass die neuen Kontrollmarken vielfach noch nicht oder falsch an den Gefäßen angebracht wurden. Bitte achten Sie darauf, dass die Kontrollmarken gut sichtbar außen auf den Deckel des jeweiligen Abfallgefäßes zu kleben sind. Besonders wichtig ist es darauf zu achten, dass die Gefäßart, also Bio- oder Restmüllgefäß sowie das aufgedruckte Gefäßvolumen mit den vorhandenen Gefäßen übereinstimmt. Durch die zum Gefäß passende Kontrollmarke wird dem Müllwerker signalisiert, dass für diese Tonne Gebühren bezahlt werden und er diese Tonne deshalb auch entleeren darf. Sollte sich keine oder eine falsche Kontrollmarke auf dem Gefäß befinden, besteht kein Anspruch mehr auf Entleerung. Die Tonne wird vom Müllwerker nicht mehr ausgeleert, ein Anspruch auf Nachentleerung besteht nicht. Weiterhin besteht auch kein Anspruch auf einen Hinweis bzw. eine Beanstandung durch die Müllwerker. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau unter der Telefonnummer 0881/681 Nebenstellen -1388/-1122/-1380 in Verbindung. Sollten Sie als Mieter, Pächter etc. davon betroffen sein, setzen Sie sich bitte zuerst mit Ihrem Vermieter bzw. mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung. Nur der Eigentümer, bzw. die Hausverwaltung ist berechtigt, Ersatzmarken beim Landratsamt für verlorengegangene bzw. falsch angebrachte Marken anzufordern. Die Marken werden nur gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Marke ersetzt.

Die neuen Kontrollmarken sind jeweils mit der Art des Müllgefäßes (Rest- oder Biomüll), der Literzahl und dem Logo des Landkreises beschriftet. Für die Restmülltonnen sind sie viereckig und blau weiß gestreift, für die Biotonnen sind sie viereckig und rötlich weiß gestreift. Siehe dazu beiliegendes Muster.

Für die 1,1 cbm Restmüllcontainer gibt es grundsätzlich keine Kontrollmarken. Dies gilt auch für die 240 l Papiertonnen und 1,1 cbm Papiercontainer in den Orten Weilheim und Schongau.

Kategorien: Landkreis

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