Bewerbungsfrist für „Immaterielles Kulturerbe in Bayern“ noch bis 30. 11. 2021

Gruppen oder Einzelpersonen können sich um Aufnahme in Landesverzeichnis bewerben

Vierergespann Kaltblüter mit Kutsche des Trachtenvereins Peißenberg beim Leonhardizug auf der Hauptstraße
Peißenberg Leonhardizug 2013

Derzeit läuft die fünfte bundesweite Bewerbungsreihe für das Bayerische Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbe. Noch bis zum 30. November 2021 können auch Träger kultureller Ausdrucksformen aus dem Landkreis Weilheim-Schongau beim Bayerischen Ministerium der Finanzen und für Heimat einen Antrag stellen, um in die Liste aufgenommen zu werden. Zum Immateriellen Kulturerbe gehören lebendige Traditionen, die der Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln. Damit sind kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste, überliefertes Wissen oder traditionelle Handwerkstechniken gemeint.

Aus der oberbayerischen Region haben bereits eine Reihe an lebendigen Traditionen Eingang in das UNESCO-Landesverzeichnis gefunden: Dazu gehören die Oberammergauer Passionsspiele, die Passagierfloßfahrt auf Isar und Loisach oder auch die Tölzer Leonhardifahrt. Aus dem Landkreis Weilheim-Schongau wurde bislang noch keine Bewerbung erfolgreich eingereicht.
Um als Immaterielles Kulturerbe zu gelten, ist es nicht notwendig, festgehaltene Regularien, Veranstaltungen oder Dienstleistungen vorzuweisen – auch eine mündliche Überlieferung ist gültig. Entscheidend sind die identitätsstiftende und -erhaltende Eigenschaften, die auch handwerkliche Fähigkeiten oder ein tradiertes Wissen im Umgang mit der Natur leisten. So zählt zum Beispiel die Tradition der hochalpinen Alpwirtschaft im Allgäu zum Landesverzeichnis. Neben der Erhaltung und der Belebung der Traditionen wird durch eine Aufnahme in das Landesverzeichnis in der Regel der Bekanntheitsgrad gesteigert:

Bewerben können sich bei den alle zwei Jahre stattfindenden Bewerbungsrunden Gemeinschaften, Gruppen oder auch Einzelpersonen, die eine kulturelle Ausdrucksform ausüben, die den Kriterien der UNESCO entspricht. Dabei muss eine möglichst weitreichende Beteiligung von Menschen, die dieses Erbe praktizieren, gestalten und weitergeben, gewährleistet werden und nachgewiesen werden. Zusätzlich sind zehn dokumentierende Bilder einzureichen und zwei fachliche Begleitschreiben von neutralen Personen.

Alle Informationen über die Anforderungen und die Bewerbungsunterlagen sind unter www.ike.bayern.de abzurufen. Bewerbungsschluss ist bei dieser Runde der 30.11.2021.

Kategorien: Landkreis

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