Keine Entwarnung: Geflügelpest nähert sich Landkreis Weilheim-Schongau

Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tiere ebenso für Hobbyhalter empfohlen

Hühner im Stall
Hühner im Stall

Auch wenn aktuell im ostbayerischen Landkreis Cham die Geflügelpest nachgewiesen wurde, existieren bislang noch keine Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln im Landkreis Weilheim-Schongau. Daher besteht derzeit noch keine Stallpflicht für Geflügel. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt im Landratsamt Weilheim-Schongau allen Geflügelhaltern die strikte Einhaltung der etablierten Biosicherheitsmaßnahmen im Interesse ihrer Tiere. Ebenso weist die Behörde in diesem Zusammenhang auf die Anmeldepflicht der Tierhaltung hin, die auch Hobbyhalter betrifft und im Seuchenfall von hoher Bedeutung ist.

Seit Oktober 2021 gibt es wieder vermehrt Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sowie auch erste Fälle bei Hausgeflügel und gehaltenen Vögeln.

Vor allem über Zugvögel besteht laut Veterinäramt eine erhebliche Einschleppungsgefahr. Zwischen Oktober 2020 und April 2021 erlebte Deutschland das bislang schwerste epidemische Auftreten der Geflügelpest, die auch „Vogelgrippe“ genannt wird. Im Frühjahr 2021 war ein deutlicher Rückgang von Ausbrüchen zu verzeichnen. Dennoch wies man in Nordeuropas über die Sommermonate weiterhin Fälle bei Wasser- und Greifvögeln nach.

Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel – also Hühner, Enten, Puten oder Gänse – wird als hoch eingestuft. Grundlage dafür sind die Risikoeinschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts für Deutschland und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für Bayern. Erst 2016 hatte die Geflügelpest Südbayern erreicht, auch im Landkreis Weilheim-Schongau waren infizierte Wasservögel gefunden worden. Die Stallpflicht konnte jedoch verhindern, dass sich die Vogelgrippe bei Geflügel und gehaltenen Vögeln ausbreitete.

„Wir empfehlen Geflügelhaltern und genauso Hobbyhaltern dringend, proaktiv die bewährten Sicherheitsmaßnahmen sorgfältig umzusetzen“, sagt Jens Lewitzki, Leiter des Veterinäramts. Geflügelbestände sollten demzufolge nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Basis-Hygienemaßnahmen und möglichst nicht von betriebsfremden Personen betreten werden. Das Entweichen von Nutzgeflügel aus der Haltung gelte es unbedingt zu vermeiden. Futter und Einstreu seien wildvogelsicher zu lagern, Wildgeflügel sei nicht zu füttern. Die Bekämpfung von Schadnagern rundet die Sicherheitsmaßnahmen ab. Durch die konsequente Einhaltung dieser Maßnahmen soll, so Lewitzki, der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel möglichst vermieden werden. „So reduzieren wir das Risiko, dass die Krankheit in die Ställe und Haltungen eingeschleppt wird.“ Da mit einer Verschärfung der Seuchenlage im Herbst und Winter gerechnet werden müsse, könnten weitergehende Maßnahmen notwendig werden. „Dazu gehört unter anderem die Stallpflicht. Darauf sollten sich Geflügelhalter am besten schon jetzt vorbereiten“, so Lewitzki.

Lewitzki weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Tierhalter – und also auch Hobby-Tierhalter – verpflichtet seien, die Tiere beim Veterinäramt zu melden. „Es ist inzwischen Trend, sich im Garten ein paar Hühner oder Enten zu halten. Das ist auch völlig in Ordnung. Viele wissen jedoch von der Meldepflicht gar nichts.“ Hintergrund der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung sei es, dass im Seuchenfall oft zeitnah und gebietsbezogen Maßnahmen zu treffen sind. Wenn jedoch Halter einer von der Seuche betroffenen Tierart unbekannt seien, erschwere dies eine effektive Bekämpfung der Seuche. „Daher appellieren wir an alle Tierhalter, die ihre Tiere noch nicht gemeldet haben, dies im Interesse der Tiergesundheit bald nachzuholen“, so Lewitzki. Infos zur Anmeldung sind auf www.weilheim-schongau.de unter „Was erledige ich wo?“ bei „Geflügelhaltung anmelden“ zu finden.

Auf der Landkreiswebsite wird unter dem Menüpunkt „Geflügelpest in Bayern“ über den aktuellen Stand der Tierseuche, die Sicherheitsmaßnahmen und aktuelle Vorgaben für den Landkreis Weilheim-Schongau im Fall einer Ausbreitung informiert. Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Webseite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de unter „Geflügelpest“ verfügbar.

Eine Übertragung auf den Menschen oder Säugetiere ist nach heutigem Kenntnisstand bei den im aktuellen Geschehen nachgewiesenen Virustypen nicht möglich. „Seien Sie dennoch vorsichtig und achten Sie beim Spaziergang mit Ihrem Hund auf tote Wildvögel“, empfiehlt Lewitzki. Zum Schutz einer möglichen Verschleppung des Erregers solle der direkte Kontakt zu Fundvögeln so weit wie möglich vermieden werden. „Beachten Sie beim Umgang mit Fundvögeln die Basishygiene wie Händewaschen mit Seife und eventuell Händedesinfektion. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, bitten wir um eine entsprechende Information des Veterinäramts.“

Kategorien: Landkreis

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