Landratsamt Weilheim-Schongau schließt ab 03.12.2021 für den allgemeinen Besucherbetrieb

Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G-Regelung

Landratsamt Gebäude Pütrichstraße 8
Weilheim P8

Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens im Landkreis Weilheim-Schongau schließt das Landratsamt Weilheim-Schongau ab Freitag, den 03.Dezember 2021, seine Amtsgebäude für den allgemeinen Besucherbetrieb. Dies betrifft alle Häuser in Weilheim und Schongau. Das Landratsamt bietet jedoch weiterhin unverändert seine Dienstleistungen an: Nach Möglichkeit sollen diese telefonisch, schriftlich oder elektronisch abgewickelt werden. Der Zugang zu den Amtsgebäuden ist nur noch in dringenden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich.
Bei den derzeit hohen Fallzahlen und einem Inzidenzwert, der sich der 1000er Grenze nähert, müssen leider die Schutzmaßnahmen für unsere Besucher und Mitarbeiter wieder erhöht werden. Alle Mitarbeiter werden jedoch nach Kräften für die Bedürfnisse unserer Bürger da sein – derzeit aber bevorzugt online oder telefonisch. Dafür bitten wir um Verständnis. Die aktuelle Lage macht es leider erforderlich, alle öffentlichen Kontakte zu vermeiden, um die schwierige Lage gemeinsam zu meistern.
Zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern und um den Dienstbetrieb gewährleisten zu können, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, möglichst alle Anliegen digital zu erledigen. Hier stehen bereits zahlreiche Onlineangebote auf www.weilheim-schongau.de zur Verfügung. Bei Vorgängen, die persönliches Erscheinen erfordern, sind vorher telefonisch, per Mail oder schriftlich Termine zu vereinbaren. Die Terminbestätigung ist unbedingt zum Termin mitzubringen, um Zutritt zum Gebäude zu erhalten.
Für die Terminvereinbarung: Die Ansprechpartner aller Fachbereiche sind unter www.weilheim-schongau.de/Ansprechpartner  zu finden. Bei den vereinbarten Vorortterminen gilt in den Amtsgebäuden bis auf weiteres die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass nur vollständig geimpfte oder genesene Besucherinnen oder Besucher Zutritt erhalten oder solche Personen, die einen zertifizierten Schnelltest vorweisen können. Die Einhaltung der 3G-Regelung wird an den entsprechend gekennzeichneten Eingängen überprüft.

 

Klaus Mergel
Stellv. Pressesprecher

Kategorien: Landkreis

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